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Regesta of the Landgraves of Hesse

1413 Mai 9

Landgraf Hermann II. stimmt einer gerichtlichen Untersuchung zu

Regest-Nr. 2154

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 578, Bl. 159.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 952, S. 333.
Regestum
Fragmentarische Urkunde [1: Der Anfang fehlt, da die Blätter des Kopiars vor Bl. 159 verloren sind], in der Landgraf Hermann seine Zustimmung zu einem gerichtlichen Untersuchungsgang gibt, auf den sich die Parteien (landgräfliche Dörfer ?) geeinigt haben, wobei es um (Wild?)garne geht.
Siegel mehrerer (unser iglicher) Aussteller.
D. feria quinta proxima ante dominica, qua cantatur Invocavit1413.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Keywords

Untersuchungen, gerichtliche · Gerichte · Wildgarne

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2154 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2154> (Stand: 11.05.2026)