Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1385 November 23

Kurt von Metze erhält Ersatz für seinen Pferdeschaden

Regest-Nr. 1699

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen, Papier mit aufgedrücktem Siegel, das abgesprungen ist. - Wasserzeichenrest: Geweih?
Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 293, S. 223.
Regestum
Kurt von Metze quittiert Landgraf Hermann [II.], der ihm ein Pferd schuldig war, das er ihm noch vor Weihnachten ersetzen sollte, über den Schadensersatz.
Es siegelt Otto von Gleichen.
1385 in die Clementis.
References

Other Persons

Metze, Kurt von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Gleichen, Otto von

Keywords

Quittungen · Pferde · Pferdeschäden · Zahltermine · Schadensersatzleistungen

Text Basis

Regestum

Demandt, Schriftgut 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1699 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1699> (Stand: 07.05.2026)