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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Dezember 27

Steuererleichterung für Schultheiß Heinrich Förster in Kassel

Regest-Nr. 16628

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Stadtarchiv Kassel, Urkunden, 1943 verbrannt.
Regesta: Brunner, Urkunden Stadtarchiv Cassel, S. 57 (mit Datum 1491 Dezember 27).
Regestum
Bürgermeister, Rat und Gemeindebürgermeister zu Kassel erlassen dem Schultheiß Heinrich Förster zu Kassel und seiner Frau Margarethe auf beider Lebenszeit den Eid bei Festsetzung des Geschosses und legen es ein für alle Mal auf 6 Pfund Pfennige jährlich (drei zu Weihnachten und drei zu Mittfasten) fest. Die Eheleute dürfen vorbehaltlich der dem Landgrafen davon zustehenden Abgabe und des nach der Ordnung der Brauer zu entrichtenden Pfannengeldes zweimal im Jahr Bier brauen. Von anderen städtischen Abgaben werden sie nicht befreit.

Datum Wording

auf St. Johanstag des Apostels und Evangelisten anno Domini millesimo quadringentesimo nonagesimo

References

Granter

Kassel, Stadt

Recipient

Förster, Heinrich · Förster, Margarete, Frau des Heinrich

Other Places

Kassel (Stadt Kassel)

Keywords

Räte · Bürgermeister · Schultheiße · Steuern, Befreien von · Bier, Brauen von · Privilegien · Steuern, städtische · Handwerker, Brauer · Zunftordnungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Stadtrechtsquellen Kassel

Original

Eckhardt, Stadtrechtsquellen Kassel

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16628 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16628> (Stand: 04.05.2026)