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Regesta of the Landgraves of Hesse
nach 1520 Mai 3
Vollmacht einer Stadt für zwei Gesandte, die die Erbhuldigung leisten sollen
Regest-Nr. 16465
- Tradition
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Engrossment: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4992 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 43, Nr. 144〉.
B: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4993 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 43, Nr. 144〉Document Description: A und B: Papier, aufgezogen, Druck. - Regestum
- Die Stadt ... erteilt ihren Ratsmitgliedern ... die Vollmacht, dem Kurfürsten Friedrich von Sachsen und den Herzögen Johann, Georg und Heinrich von Sachsen Erbhuldigung auf Grund der Erbverbrüderung zwischen Sachsen und Hessen zu leisten, wie das von Landgraf Philipp von Hessen befohlen worden war.
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Further Information
Der Druck ist nicht datiert, es handelt sich um einen Vordruck, bei dem der Name der Stadt, die Namen der Gesandten und das Datum als Lücke gelassen wurde, um von Hand nachgetregen zu werden.
Die Erneuerung der Erbverbrüderung zwischen den genannten Fürsten fand 1520 Mai 3 statt. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige · Sachsen, Kurfürsten, Friedrich III. der Weise · Sachsen, Kurfürsten, Johann der Beständige · Sachsen, Herzöge, Georg der Bärtige · Sachsen, Herzöge, Heinrich der Fromme
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Keywords
Erbhuldigungen · Vollmachten · Gesandte · Räte · Herzöge · Kurfürsten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
am Original
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16465 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16465> (Stand: 27.05.2026)

