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Regesta of the Landgraves of Hesse

nach 1523 Mai 7

Nickel von Mickwitz schwört Urfehde

Regest-Nr. 15347

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4233 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 737⟩, Konzept.
Document Description: Papier, faltenbrüchig, eingerissen, stockfleckig (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Nickel von Minckwitz, der wegen Franz von Sickingen in das Gefängnis des Landgrafen von Hessen gekommen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und auch den Erben des von Sickingen nicht zu helfen.

Further Information

Da von den Erben des Franz von Sickingen [24. April 2012] die Rede ist, liegt die Entstehung dieser Urfehde nach dem Tode des Sickingen am 7. Mai 1523.

References

Granter

Minckwitz, Nickel von

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Other Persons

Sickingen, Franz von

Keywords

Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Kriegsgefangene

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15347 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15347> (Stand: 10.07.2026)