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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 August 6
Gottfried von Eppstein verpflichtet seine Burgmannen in Eppstein, den Burgfrieden zu halten
Regest-Nr. 14776
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2063 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachträge 0, Nr. 114〉. Document Description: Pergament, stockfleckig, löchrig und faltenbrüchig (lt. Findbuch). Seal: Siegel des Ausstellers (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 194, Nr. 61. - Regestum
- Gottfried, Herr zu Eppstein und Münzenberg, Graf zu Diez, verpflichtet sich, die im an Landgraf Wilhelm von Hessen erblich verkauften Teil des Schlosses Eppstein und der zugleich verkauften Landschaft fälligen Lehensgelder für die Burg- und Lehensmannen selbst zu bezahlen. Desgleichen wird er die auf die gesamte Landschaft angewiesenen Leibgedinge übernehmen. Die Burgmannen in Eppstein sollen beiden Hessen verpflichtet sein und sich an den Burgfrieden halten.
Siegel des Ausstellers. -
Datum Wording
1492 am montag nach Vincula Petri (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
Eppstein, Herren · Münzenberg, Herren · Eppstein, Burg · Diez (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Grafen
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Keywords
Burgmannen · Lehensmannen · Lehensgelder · Grafen · Burgfrieden · Burgen, Verkauf von · Verkäufe, erbliche · Leibgedinge
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14776 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/14776> (Stand: 05.05.2026)

