Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1518 September 25

Vertrag zwischen Franz von Sickingen und den Hessischen Räten

Regest-Nr. 13512

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3994 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 64, Nr. II 1⟩.
Document Description: Membran zum Teil beschädigt, die Schrift zum Teil verblaßt (lt. Findbuch).
Seal: Sieben Siegel gut erhalten, eines fehlt (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 10.
Regestum
Nebenvertrag zwischen Franz von Sickingen und Philipp Echter auf der einen und den hessischen Räten auf der anderen Seite über die Auslösung eines bei der Einnahme von Umstadt eroberten Geschützes und fahrender Habe. Für den halben Teil der Fahrhabe soll Philipp Echter 1500 rheinische Gulden erhalten.

Datum Wording

d.d. Samstag nach St. Mattheii 1518 (lt. Findbuch).

References

Granter

Sickingen, Franz von · Echter von Mespelbrunn, Philipp II. · Hessen, Räte

Recipient

Sickingen, Franz von · Echter von Mespelbrunn, Philipp II. · Hessen, Räte

Other Places

Groß-Umstadt

Keywords

Geschütze · Fahrhabe, Auslösen von · Beute, Rückgabe von · Räte · Verträge · Währungen, Rheinische Gulden · Städte, Einnahme von · Fehden, Sickinger

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv 4

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 13512 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/13512> (Stand: 05.05.2026)