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Regesta of the Landgraves of Hesse
1487 Juni 8
Kaiser Friedrich untersagt die Fehde der Brüder von Boyneburg
Regest-Nr. 11975
- Tradition
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Engrossment: Konzept: Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Reichshofrat Antiquissima Schachtel I Konv., fol. 1-490 (H), fol. 230. Regesta: Deutsche Reichstagsakten Mittlere Reihe 2, S. 641 Nr. 482. - Regestum
- Nürnberg. - Kaiser Friedrich an die Landgrafen Wilhelm d.Ä. und Wilhelm d.J. von Hessen: gebietet ihnen, ihre Landsassen Rab d.J. und Reinhard von Boyneburg, die entgegen dem Frankfurter Landfrieden und dem Rechtserbieten Graf Friedrichs von Henneberg diesem mutwilligerweise die Fehde erklärt hätten und im Begriff stünden, ihn zu bekriegen, in keiner Weise zu unterstützen, sie vielmehr zur Beendigung ihrer Fehde zu bewegen, damit er nicht zur Handhabung des Landfriedens gegen sie vorgehen müsse.
- References
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Other Persons
Friedrich III., Kaiser · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Boyneburg, Rabe [IV.] von · Boyneburg, Reinhard d.Ä. von · Henneberg-Aschach, Grafen, Friedrich II.
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Other Places
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Keywords
Kaiser · Briefe, kaiserliche · Fehden, Untersagen von · Landfriedensbrüche · Fehdeansagen · Grafen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
RTA MR 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11975 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11975> (Stand: 04.05.2026)

