Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesta of the Landgraves of Hesse
1385 März 18
Landgraf Hermann II. darf einen Landrichter einsetzen
Regest-Nr. 11063
- Tradition
-
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 93 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 14, Nr. 22 II. 2〉. Seal: Siegel fehlt (lt. Findbuch). Regesta: Urkundenregesten des Hofgerichts 11, S. 210 f. Nr. 294 Anm. 1. - Regestum
- Prag. - König Wenzel gestattet Landgraf Hermann, einen Landrichter einzusetzen, der im Namen von König und Reich entsprechend dem Landfrieden von Westfalen urteilen soll; was darüber hinausgeht soll keine Rechtskraft besitzen.
-
Datum Wording
Dat. Prage Sonnabend vor dem Sonntag Judica (lt. Findbuch).
- References
-
Place of Issue
-
Granter
-
Recipient
-
Other Places
-
Keywords
Landrichter · Könige · Landfrieden · Gerichte, Zuständigkeit von
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Urkundenregesten Königs- und Hofgericht 11
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11063 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11063> (Stand: 09.05.2026)

