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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1501)
Anklage gegen Hans d.Ä. von Dörnberg
Regest-Nr. 4835
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 69, Bl. 75. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 573 Nr. 1471. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [II.] bekundet, daß sein Rat Hans von Dörnberg d.Ä. von Henne Guste beklagt worden ist wegen etlicher Injurien, die Dörnberg dem Kläger zugefügt haben soll, was Dörnberg aber nicht zugesteht. Nachdem Landgraf Wilhelm die Aufzeichnungen darüber vorgelegt worden sind, hat er zu Recht erkannt, daß Henne Guste seine Klage beweisen soll, wofür er ihm eine Frist von 6 Wochen und 3 Tagen setzt.
- References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Guste, Henne
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Keywords
Räte, Anklagen · Injurien · Kläger · Klagen, Beweis der · Beweisfristen · Gerichte · Rechtsfindungen · Gerichtsverfahren
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4835 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4835> (Stand: 10.05.2026)

