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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Revers des Widerold Meysenburg für Graf Gottfried VII. über den Verkauf eines Drittels der Landsburg und Zugehörungen
Regest-Nr. 1102
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Document Description: Papier; Feuchtigkeitseinwirkung, Lesbarkeit stellenweise stark beeinträchtig, leichte Beschädigungen an den Faltstellen. Seal: Siegel fehlt. Dorsal Notes: (16./17. Jh.): Landispurck Aldindorf vnd Michelsberg. - 1371. - Regestum
- Der Wäppner Widerold Meysenbug (Meysinbug) bekundet mit seiner Frau Mechthild, dass ihnen Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) mit seinem Sohn Gottfried [VIII.], ein Drittel der Landsburg (Landisburg) mit den Dörfern Holzmannshausen (Holczmanshusen), Allendorf (Aldindorff), beide Michelsberge (beide Michelsberge), Knechtbach (Knechtbach), Diemerode (Dymenrode) und die Fischerei zu Allendorf, mit allen Zugehörungen, Rechten und Nutzungen, verkauft haben, für 238 Mark lötigen Silbers und 75 1/2 Mark Pfennige Treysar (treischer) Währung. Ausgenommen sind das Kirchlehen und Vorwerk (forewerg) zu Allendorf (Aldindorff), eine Gülte zu Diemerode, die Mühle zu Holzmannshausen, vier Malter Korn aus dem Crengile Hof zu Holzmannshausen und eine Geldrente zu Allendorf und Michelsberg. Auf den gekauften Teil der Burg und die Dörfer weisen die Grafen den Meysenbug ein Drittel von 50 Mark Pfennige Rauschenberger (Ruschenbergir) Währung aus der Stadt Rauschenberg und 30 Pfund Pfennige Treysaer Währung aus der Stadt Treysa an, die jährlich an den Weihnachtstagen fällig werden. Zudem erhalten sie ein Drittel der Gefälle, die dem verstorbenen Otto von Ziegenhain, gewesener Propst zu Fritzlar, zugesprochen worden waren, bestehend aus 60 Viertel Fruchtrente Treysaer Maß aus der Weidenmühle zu Treysa und zwölf Pfund Pfennig aus der Walkmühle (walg mulen) zu Treysa, jährlich zu bezahlen an den Weihnachtstagen. Die anderen zwei Drittel sind an Hermann von Schweinsberg und seine Söhne verkauft worden. Die Grafen können Burg und Dörfer jeder Zeit für die gleiche Summe wieder zurückkaufen, müssen den Wiederkauf allerdings zwei Monate vorher ankündigen. Siegler: der Aussteller. Der gegebin ist nach Cristi geburt Driczen hundert dem eyn vnd Syebinczigesten iare an sente Kyliani vnd siner geselleschaff tage der heilgen merteler. [Vgl. ID 1103, 1104]
- References
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Granter
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Recipient
Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII.
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
Schweinsberg, Hermann von · Ziegenhain, Grafen, Otto, Domherr in Mainz
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Other Places
Landsburg · Holzmannshausen · Allendorf · Michelsberg · Knechtbach · Diemerode · Allendorf, Fischerei · Treysa, Pfennig · Rauschenberg, Pfennig · Fritzlar, Pröpste · Treysa, Walkmühle · Treysa, Weidemühle · Treysa, Mühlen
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Keywords
Reverse · Burgen, Verkauf von · Dörfer, Verkauf von · Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Verpfändungen · Pfandschaften · Grafen, Verkäufe der · Wiederkäufe, Bedingungen von · Fruchtrenten · Geldrenten · Währungen, Treysaer Pfennig · Währungen, Rauschenberger Pfennig · Hohlmaße, Treysaer Maß · Burgen · Verpfändung von · Fischereien, Verkauf von · Städte und Bürger
- Text Basis
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Regestum
BT
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1102 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1102> (Stand: 13.05.2026)


