Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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The Book of Field Names of Southern Hesse

Wehre

Commentary
Zu mhd. wer, were st. F. ‚Gewährung‘, dazu nhd. die konkrete Bedeutung ‚Anteil an der Mark (Ackerland, Wald, Wiese), der dem Vollbauern gewährleistet war‘. Wehre meint daher ursprünglich das Nutzungsrecht eines Bauern an der Allmende und dann auch diese selbst. Nur die Simplexbelege im Fem. lassen sich eindeutig von den Wehr-Namen in der Bedeutung ‚Stauwehr‘ trennen. Das Rechtswort Wehre ist älter als (spät-)ahd. mhd. wer, were st. N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘. Es ist in späterer Zeit auch gelegentlich, wie in Einhausen, mit Wehr N. oder Landwehr F. vermischt worden. Neben der Leitform were stehen mit Worre bzw. Wörren Varianten mit Rundung des Stammvokals.
Bibliography
Lexer 3, 767; DWB 13, 760 f. s. u. Währe; HessFlNAtl K. 5; Dittmaier (1963), S. 333, Ramge (1979), S. 293; Fecher (1942), S. 35 u. S. 37. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Networking
DWB: → waehre; Wörterbuchnetz: → Wehre
Reference
Cf. Gewähr · Landwehr · Wehr · Wehrung.