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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Deutscher Bundestag beschließt das Zonenrandförderungsgesetz, 5. August 1971

Durch das Gesetz zur Zonenrandförderung werden die Fördermaßnahmen und Hilfsleistungen des Bundes für die von der innerdeutschen Grenzziehung und der nachteiligen Randlage zur DDR besonders betroffenen Bundesländer erstmals rechtlich festgelegt und im Vergleich zum Umfang der ersten Hilfsleitungen in den 1950er Jahren deutlich verbessert. Die drei wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:

  • die Fortführung der bisherigen bewährten Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Verkehrserschließung,
  • eine verstärkte Förderung des Wohnungsbaus, von Schulbaumaßnahmen, der Errichtung von Kindergärten und Sportstätten,
  • die zusätzliche Förderung von sozialen Maßnahmen, insbesondere von Einrichtungen für ältere Menschen, der beruflichen Bildung und der Rehabilitation, von Familienferienstätten und von Einrichtungen der Jugendarbeit. (Mitten in Deutschland, S. 14)

Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht nach wie vor die Verbesserung der Wirtschaftsinfrastruktur. So ist es zum Beispiel erklärtes Ziel, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, den Fremdenverkehr zu mobilisieren. Vergünstigungen für die im Zonenrandgebiet ansässigen Firmen, und die Subventionierung gewerblicher Investitionsvorhaben spielen eine entscheidende Rolle beim Ausbau der grenznahen Gebiete zu lebensfähigen Wirtschaftsstandorten. Kulturelle Fördermaßnahmen stehen der Wirtschaftsförderung nicht nach. Schulen und Kindergärten werden vom Bund in einem Zeitraum von 1955 bis 1971 mit insgesamt 215 Millionen DM Fördergeldern bezuschusst. Weitere 100 Millionen DM investiert die Bundesregierung im selben Zeitraum in Bereiche wie Denkmalpflege, Büchereien, Theater und andere kulturelle Angebote.

Anmerkung:
Das Gesetz zur Zonenrandförderung galt noch bis zum 25. April 2006. Ein ähnliches Gesetz gab es in der DDR nicht, auch wenn die SED für „politische zuverlässige“ Personen im Zonengrenzgebiet materielle Vorteile gewährte. Dessen ungeachtet verringerte sich die Wohnbevölkerung der grenznahen Gebiete ebenso wie im Westen auch auf östlicher Seite.
(MW)

Records
Additional Information
Recommended Citation
„Deutscher Bundestag beschließt das Zonenrandförderungsgesetz, 5. August 1971“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4206> (Stand: 13.8.2024)
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