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Synagogen in Hessen

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Wüstensachsen Karten-Symbol

Gemeinde Ehrenberg (Rhön), Landkreis Fulda — Von Michael Imhof
Basic Data | History | Betsaal / Synagoge | Weitere Einrichtungen | References | Indices | Recommended Citation
Basic Data

Juden belegt seit

1654

Location

36115 Ehrenberg, Ortsteil Wüstensachsen, Rhönstraße, zwischen Nr. 8 und Nr. 14 | → Lage anzeigen

Rabbinat

Gersfeld (1840-1892); Fulda (ab 1892)

preserved

nein

Jahr des Verlusts

1938

Art des Verlusts

Zerstörung

Gedenktafel vorhanden

ja

Weitere Informationen zum Standort

Historical Gazetteer

History

Die ersten namentlich genannten Juden in Wüstensachsen waren Lewy Jud, Hayum Jud und Falcken Jud. Sie sind zwischen 1654 und 1657 in den Rechnungsbüchern des Freiherrn Wolf Albrecht von Thüngen unter „Einnahmen und Ausgaben“ aufgeführt.1 Falcken wurde 1656 unter „Buß- und Strafgefälle“ mit 1 Gulden 3 Batzen bestraft, „wegen einer uffen Sonntag nachher Fulda verrichteten Reiß“ (Juden durften an Sonntagen ihre Häuser nicht verlassen), ein weiteres Mal 1657 wegen Streitigkeiten mit seinem jüdischen Nachbarn Hayum Judt. Dieser Hayum wiederum erhielt unter „Abrechnung für Botengänge“ im August 1654 sechs Batzen für das Treiben einer Schafherde über die Rhön ins Fränkische. Jewy Jud ist 1654 unter „Einnahm“ mit der Zahlung von 1 Gulden 3 Batzen anstatt des jährlich zu Neujahr schuldigen silbernen Löffels aufgeführt.

Im Jahr 1669 konnte die Julius-Universität Würzburg im oberen Ulstertal Besitzungen der Adelsfamilien Thüngen und Erthal in Wüstensachsen erwerben.2 Damit gingen auch die Rechte an den Juden an die Universität als Grundherrin über.3 Die Fürstabtei Fulda unter Placidus von Droste (1678-1700) erkannte 1683 den Besitzwechsel an und trat auch die fuldischen Hoheitsrechte über Wüstensachsen an die Universität Würzburg ab.4 Damit galten für die in Wüstensachsen ansässigen Juden die Würzburger Gesetze und Verordnungen, wie sie in den Judenordnungen des Hochstifts Würzburg festgelegt waren.5

Im Jahre 1699 berichtete Pfarrer Johann Melchior Sauermilch aus Wüstensachsen an das Fürstbistum Würzburg, dass von den 101 Haushaltungen in der Pfarrei sieben Juden seien.6

Zur Erhebung des Kronenguldens an den kaiserlichen Keller (Finanzkasse) wurden für Wüstensachsen im Jahre 1722 alleine auf mansbachischem Lehen (Besitz) acht jüdische Familien mit 24 Mitgliedern gemeldet.7 Weitere Besitzungen hatten die von der Tann und weiterhin die von Thüngen in Wüstensachsen.

1730 wurden aus gleichem Anlass unter der Herrschaft der Julius-Universität Würzburg zehn Haushalte mit 23 Mitgliedern gemeldet. Das Vermögen von drei der Haushalte wurde mit „reich“ angegeben, fünf wurden als „mittelmäßig“ und drei als „arm“ eingestuft.“ Auf mansbachischem Besitz wurden 20 Familien mit 28 Angehörigen genannt. Fünf davon wurden mit „wenig vermögend“ gemeldet, die mit Federn oder als Hausierer ihren Lebensunterhalt verdienten. Von vier weiteren wurde berichtet, dass sie mit „allerlei Waren und Rindvieh“ handelten.8 Mit mindestens 30 jüdischen Familien und 58 Familienangehörigen war die Gemeinde die mit dem höchsten Anteil an jüdischen Bewohnern in der hessischen Rhön. Im 18. Jahrhundert zeigen die Gesuche an die dortigen Grundherren um Minderung oder Aussetzung der Schutzgeldzahlungen auch in Wüstensachsen die prekäre Lage eines Großteils der jüdischen Bevölkerung deutlich.9

Nach der Säkularisation der kirchlichen Fürstentümer wurde das Ulstertal und damit Wüstensachsen in das Fürstentum Würzburg eingegliedert. Das 1803 erstellte Verzeichnis listet 33 jüdische Haushalte mit 187 Mitgliedern auf. Da den Juden seit dem Mittelalter der Zugang zu Handwerksberufen untersagt war, ist wenig verwunderlich, dass sie ihren Lebensunterhalt fast ausschließlich als Händler und Krämer erwirtschafteten. Die Mehrheit war im Viehhandel tätig, eine der wenigen Erwerbsnischen, die sich auf dem Lande für die jüdische Bevölkerung bot. Daneben gab es den Rabbiner, den „Judenschulmeister“, drei Tagelöhnerinnen und den nach rituellen Vorschriften arbeitenden Schlachter.

Betrachtet man die Vermögensverhältnisse, dann ist bemerkenswert, dass nur fünf der genannten jüdischen Familien in Wüstensachsen zur Miete wohnten. 28 Haushalte (einschließlich weiterer Familienangehöriger mit Wohnrecht waren es 36) verfügten über ein eigenes Haus bzw. Hausanteile, wenn auch die Häuser in dem Rhöndorf um 1800 eher Hütten waren.

Das Vermögen von neun Familien wurde auf 1.000 bis 3.000 Gulden geschätzt. Über Besitz im Wert von 500 bis 1.000 Gulden verfügten sieben Haushalte, zehn Haushalte besaßen Vermögenswerte von 100 bis 500 Gulden und fünf Familien waren ohne Vermögen. Das Schutzgeld, das die jüdischen Haushalte zu zahlen hatten, war den Vermögensverhältnissen entsprechend gestaffelt. Es betrug für 21 Familien zehn bis 18 Gulden. Vier Familien zahlten sechs bis zehn Gulden und acht Familien drei bis sechs Gulden Schutzgeld. Zwei Familien waren vom Schutzgeld befreit.

Auch die Abgaben an die jüdische Gemeinde waren an die jeweiligen Eigentumsverhältnisse angepasst. Sie betrugen für sieben Familien 10 bis 25 Gulden, zehn Familien zahlten sechs bis zehn und elf Familien lediglich einen bis fünf Gulden an die Gemeinde. Drei Haushalte waren aufgrund von Mittellosigkeit von den Zahlungen ausgenommen.10

Sieben Jahre später, als Wüstensachsen Teil des Großherzogtums Würzburg war, ergeben die Zahlen aus dem „Familienbuch Juden 1809“ von Wüstensachsen für die jüdischen Bewohner folgendes Bild: Danach hatte Wüstensachsen 1.060 Einwohner. 179 (= 17 Prozent) von ihnen waren Juden in 36 Haushalten. Die Eintragungen im Familienbuch lassen auch einen Vergleich mit der christlichen Einwohnerschaft zu. Die Vermögensverhältnisse aller 246 Familien in Wüstensachsen, der Christen und der Juden, werden in der „Summarischen Übersicht“ für 115 Familien (47 Prozent) mit „gut“, für 62 Familien (25 Prozent) mit „mittelmäßig“ und für 69 Familien (28 Prozent) mit „schlecht“ bewertet. Die ökonomische Situation der 36 jüdischen Haushalte wird in der Statistik für zwölf von ihnen (33 Prozent) als „gut“ bezeichnet, neun (25 Prozent) erhalten das Prädikat „mittelmäßig“ und 15 (42 Prozent) die Bewertung „schlecht“. An den nach „gut“ und „schlecht“ eingestuften Vermögen wird das niedrigere Vermögen der jüdischen Bewohner deutlich. An den Hausnummern zeigt sich selbst in dörflichen Wohnstrukturen eine gewisse jüdische Nachbarschaftsbildung. Sie erleichterte die gegenseitige Unterstützung in der Einhaltung religiöser Verpflichtungen am Sabbat. Man suchte die kulturelle und soziale Nähe.

Mit der Eingliederung der westlichen Rhön in das Königreich Bayern nach den Beschlüssen des Wiener Kongresses, galten für die Juden die rigiden Bestimmungen des Bayerischen Judenedikts von 1813. Um in die Bürgerliste als bayerischer Bürger aufgenommen zu werden, mussten die Familienvorstände einen deutschen Familiennamen annehmen. In der Matrikelliste für Wüstensachsen von 1817 sind 38 Familienvorstände mit ihren traditionellen und den neuen Namen aufgeführt. Sie gaben sich u.a. die Namen Adler, Rosenblatt, Schneeberger, Buchsbaum, Weinstein, Rödelheimer, Nordhäuser, Hüflein, Stiefel, Grünspecht, Löbenstern, Nussbaum oder Gold. Das Judenedikt ließ eine Aufnahme in die Matrikel nur bei einer freiwerdenden Matrikelstelle zu, in der Regel durch den Tod eines Matrikelinhabers. Eine weitere Voraussetzung war der Nachweis eines Handwerksberufes, der Tätigkeit als Landwirt auf eigenem Boden oder das Betreiben einer Fabrik oder einer Manufaktur. Die mangelnden Matrikelstellen machten die Anträge auf Niederlassung, Eheschließung und Geschäftseröffnung zu einem zermürbenden Warten, manchmal über Jahre. Konkurrierende Entscheidungen von lokalen Gremien und Regierungsbehörden beförderten die Ungewissheit für die Antragsteller. Teilweise entwickelte sich ein erniedrigender Tauschhandel um die Matrikelstellen.11

Eine „Übersicht der gegenwärtigen Familien und Seelenzahl der Israeliten zu Wüstensachsen“ von 1839 gab 45 Familien mit 161 Mitgliedern an, Bei einem Anteil von 1.124 Einwohnern insgesamt entsprach das einem Anteil von 14 Prozent.12 Im „Familienbuch der Judenschaft in Wüstensachsen“ sind ihre Lebensdaten dokumentiert.13

Dort sind auch zahlreiche Auswanderungen in die Vereinigten Staaten von Amerika dokumentiert. Am 15. Juni 1846 sind in der Kirchenchronik 119 christliche und 12 jüdische Auswanderer aus Wüstensachsen und Melperts vermerkt. Insgesamt beschlossen zwischen 1840 und 1863 63 Jüdinnen und Juden aus Wüstensachsen nach Amerika auszuwandern. Das waren etwa 40 Prozent der Gemeinde. Von den christlichen Dorfbewohnern waren es um 12 Prozent. Die Hoffnung auf einen Ausweg aus wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit und sozialer Enge förderten die Entscheidung für den Schritt in eine letztlich ungewisse Zukunft. Auffallend ist, dass sich in mehreren Fällen ganze Familien für die Auswanderung entschieden. Mehrmals sind es verwandte Familien, die die Ausreise gemeinsam wagten. Unterstützung boten u. a. die Agenten Sensal S. Lenheim und Löb Sternheim in Fulda. Sie vermittelten Schiffspassagen für Auswanderer in die USA.14

Danach blieben die jüdischen Einwohnerzahlen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts relativ stabil. Gründe dafür waren eine intakte jüdische Infrastruktur mit Synagoge und Schule, aber auch eine Anbindung durch den Eisenbahnbau an die Verkehrsinfrastruktur nach Fulda und weiter nach Frankfurt oder Kassel wie über Tann und Geisa nach Thüringen.15 Im Jahre 1871 lebten in Wüstensachsen 137 Juden von 1.086 Einwohnern insgesamt = 12,6 Prozent; 1885 waren 136 Juden von 985 Einwohnern insgesamt = 13,8 Prozent; 1895 wurden 116 jüdische Einwohner von 975 Einwohnern insgesamt = 12,1 Prozent gezählt und 1905 waren es 119 Juden von 1.002 Einwohnern insgesamt = 11,9 Prozent. 1924 lebten noch 103 jüdische Bewohner von 1.000 Einwohnern insgesamt = 10,3 Prozent in Wüstensachsen.16

1933 wohnten noch 82 jüdische Personen in Wüstensachsen (= 6,6 Prozent von insgesamt 1.236 Einwohnern). Über das Leben der Juden unter dem täglichen NS-Terror nach der Machtübergabe an Hitler berichtet Alfred Grünspecht in seinen Memoiren:

„Fast jede Nacht wurden jüdische Häuser demoliert, Fenster und Türen eingeschlagen, jüdische Leute verprügelt, Gartenzäune weggeschleppt. Selbst ein Schornstein wurde umgeworfen. Drei jüdischen Besitzern gehörige Scheunen wurden ein Raub der Flammen."17

Mit den zunehmenden Repressalien und alleingelassen von ihren Nachbarn, verließen die meisten Juden Wüstensachsen, flohen ins Ausland oder suchten in der Anonymität größerer Städte Schutz.18 Die letzten jüdischen Einwohner wurden im November 1938 per Lastwagen nach Fulda abgeschoben und in sogenannten Judenhäusern untergebracht. Von den 82 Gemeindemitgliedern, die 1933 noch in Wüstensachsen lebten, wurden 51 in die Vernichtungslager deportiert und ermordet.19 Die ins Ausland fliehen konnten, fanden Aufnahme in den USA, in Südamerika, in Südafrika und im späteren Israel.

Im Eingang des Ratshauses wird in einer Tafel an die ermordeten jüdischen Bürger von Wüstensachsen gedacht. Seit 2014 erinnert ein von dem aus Wüstensachsen stammenden Künstler Johannes Kirsch geschaffener öffentlicher Gedenkort in der Mitte der Gemeinde am Kirchplatz an die früher in Wüstensachsen lebenden Juden. Im November 2021 erfolgte die Verlegung von „Stolpersteinen“.

Betsaal / Synagoge

Die Gläubigen in der größten jüdischen Gemeinde der westlichen Rhön versammelten sich bis zum Bau eines Synagogengebäudes zu Gebet und Gottesdiensten an Sabbat und den Festtagen in einem privaten Betraum oder Bethaus. Die Zahlen der Gemeindemitglieder lassen diese Einschätzung spätestens seit Beginn des 18. Jahrhunderts zu. Im Jahre 1717 sind in der Kirchenchronik „Descriptio parochia Wüstensachsensis“ neben den 15 jüdischen Haushalten eine „Juden-Schule“ (Jiddisch für Synagoge) verzeichnet.20 In der Chronik wird an der Kirche ein „sehr nutzbarer Grasgarten … nächst an der Juden-Schule“ beschrieben, der zur Pfarrei gehörte. Naheliegend, dass es sich um das im Protokoll der Universität vom 30. Mai 1747 genannte „Judenhaus“ handelt, „welches gerade am Kirchhof stünde“. „… weil es für den Gottesdienst unschicklich wäre“, sollte es auf Verlangen des Pfarrers „vertauscht werden“. Das Anliegen wurde schließlich „vollstreckt“ und das „Judenhaus niedergerissen“.21 Die Formulierung „vertauscht“ deutet auf einen Ersatz an anderer Stelle hin. Denkbar ist der Standort der späteren Synagoge.

Als Grundherrin von Wüstensachsen ab 1683 schuf die Julius-Universität von Würzburg in ihrer Rhöner Besitzung auch Rabbinatsstrukturen, die für innerjüdische Stabilität sorgen und zugleich als Element staatlicher Einflussnahme und Kontrolle dienen sollten. Im Jahre 1755 wird Rabbiner Moses aus Wüstensachsen erwähnt. Um 1785 war Jakob Joseph Gersfeld Rabbiner in Wüstensachsen.22 In der Tabelle der Juden von 1803 wird Moses Mardochey als Rabbiner genannt mit seiner Frau Beyla und seinen fünf Kindern, die in einem eigenen Haus lebten.23 Im Jahre 1809 ist es Gabriel Salomon, der als Rabbiner mit seiner Frau Grela mit der Hausnummer 110 in dem „Familienbuch“ für Wüstensachsen aufgeführt wird.24

In der königlich bayerischen Zeit schufen die staatlichen Behörden neue Rabbinatsdistrikte, darunter Gersfeld als Rabbinatssitz für das Ulstertal und das obere Fuldatal. Für Wüstensachsen allerdings blieb der dortige Rabbinersitz bis zum Tod des Rabbiners Mardachaeus Löb Adler (1775-1851, 1816-1851 Rabbiner in Wüstensachsen) bestehen.

Das inzwischen baufällige „Betlocal“ in der Hauptstraße Haus Nr. 110 wurde Mitte der 1860er Jahren renoviert und durch einen Anbau erweitert.25 Der nach dem Tod des letzten Wüstensachsener Rabbiners nun zuständige amtierende Distriktrabbiner Samuel Wormser in Gersfeld hatte bei der dortigen Gemeinde für einen Synagogenneubau geworben. Dabei berief er sich auf „eine allerhöchste Ministerialverordnung vom 29. Juni 1863, nach welcher jede Kultusgemeinde für eine dem Zwecke und der Würde ihrer Bestimmung entsprechende Synagoge Sorge zu tragen hat“. Allerdings waren seine Bemühungen ohne Erfolg, wenn er vermerkt: „und dennoch habe ich es bis jetzt nicht dahin gebracht, daß die Gemeinde zu einem Neubau oder auch nur zur Restaurierung der Synagoge irgendwelchen Bescheid (Entscheidungen) gethan hätte“.26 Sein Schreiben vom 22. Februar 1865 an das Königliche Bezirksamt (vergleichbar mit Landratsamt) mit der Bitte um Amtshilfe macht auch die enge Einbindung des Bezirksrabbinats in die staatlichen Strukturen deutlich. Darin schilderte er zunächst die unhaltbaren Zustände des aktuellen Synagogengebäudes wie folgt: „Die Synagoge in Wüstensachsen ist so baufällig, daß es fast frevelhaft erscheint, in derselben seine Andacht zu verrichten. Im Innern bietet sie einen schauderhaften Anblick, ein kleiner finsterer Raum, schwarze Wände, große mitunter zerbrochene Stände (=Betpulte) im Kreise oder besser im Chaos“.27 Seine Beschreibung verband er mit „der gehorsamsten Bitte, das Kgl. Bezirksamt wolle zwinglich die Kultusgemeinde Wüstensachsen zum alsbaldigen Neubau eventuell zur Restaurirung ihrer Synagoge veranlaßen“. Ein in Teilen wortgleicher kritischer Artikel, vorausgegangen in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. Januar 1865, mag dazu den Anstoß gegeben haben.28

Nach einem Ortstermin am 7. März konnte sich auch die Bezirksbehörde von der untragbaren Situation überzeugen und vermerkte in ihrem Gutachten vom 9. März 1865, „daß die Synagoge zu Wüstensachsen sich in einem Zustande befinde, daß man Abstand nehmen müsse, darin seine Andacht zu verrichten … Man mag dieses Gotteshaus von außen oder im Inneren betrachten, so gewahrt der Blick überall nur Vernachlässigung.“ Ein „ungeheurer großer Düngerhaufen“ umgäbe das Gebäude. Gegen die Straße hin wäre „ein Armenhaus angebaut, das sich in seiner ganzen Ärmlichkeit“ zeigte, möglicherweise die frühere Rabbinerwohnung.29 Nur ein schmales „Gängchen“ führte zum Eingang der Synagoge. „Fenster und Mauer zeigten den Verfall“. Durch die Mauer war Wasser ins Innere eingedrungen und überdeckte den „steinernen Fußboden mit Wasser und Eis. Der Ort wäre, so das Gutachten, „der Andacht und Verehrung des höchsten Wesens unwürdig “ und der Aufenthalt darin „der Gesundheit nachtheilig“. Der staatlichen Behörde war es „nicht begreiflich, wie es die Cultusgemeinde bis zu einem solchen Grade der Vernachlässigung kommen lassen konnte“. Sie erachtete es daher als notwendig, von „Aufsichts wegen einzuschreiten u. der Cultusgemeinde Wüstensachsen hiermit den Auftrag zu ertheilen für Herstellung einer Synagoge zu sorgen, welche dem Zwecke u. der Würde ihrer Bestimmung entspricht“.30

Der von dem Vorsteher Mendel Rödelheimer als Hinderungsgrund für die Synagogensanierung benannten Finanzschwäche der jüdischen Gemeinde entgegnete Bezirksrabbiner Wormser mit den Beispielen, „daß andere minder zählige und minderbemittelte Kultusgemeinden ohne irgendwelche (se)parate Mittel dazu, wie Schmalnau, Lütter, Weyhers sich dennoch neue Synagogen erbaut haben.“ Ferner fügte er an, dass die Vermögensverhältnisse der 26 Familien „durchschnittlich gut sind“ und Rücklagen von 2.000 Gulden für die Synagogenrenovierung bereits eine gute Grundlage darstellten.31 Dieser Einschätzung schloss sich das Bezirksamt in Gersfeld aufgrund der Steuereinnahmen an, appellierte an die „Opferbereitwilligkeit“ der jüdischen Familien, „dem Herrn u. Gotte ein Haus herzustellen zu seiner Ehre u. dem Betenden zur Erbauung“.32

Trotz der Appelle und Drohungen mit Strafen zogen sich die Abwägungen und Planungen bis Ende des Jahres 1865 hin. In der Entgegnung der israelitischen Kultusgemeinde vom 10. April 1865 relativierten die Mitglieder des Bauausschusses Mendel Rödelheimer, David Grünspecht und Juda Nußbaum die dargestellte finanzielle Situation der jüdischen Familien, „allein die Hälfte derselben sind blos wohlhabend aber nicht reich, die andere Hälfte muss theilweise zu den Un- und Geringbemittelten gezählt werden“. Hinzu kämen Verteuerungen der Baukosten, Gemeindeschulden und notwendige Kreditaufnahmen der Kultusgemeinde.33

Konnte die jüdische Gemeinde in Wüstensachsen kaum das Gehalt für den Lehrer aufbringen, so noch weniger für den Neubau eines Synagogengebäudes. Aufgrund der Kostenkalkulation für einen Neubau, beließ sie es bei einer Renovierung und Vergrößerung des bestehenden Gebäudes.34

Nach den Bauplanungen vom 28. August 1865 wurde das Gebäude um etwa fünf Meter verlängert. Für die Männer waren 56 Plätze vorgesehen und auf der Empore 25 Plätze für die Frauen. Der Thoraschrein an der Mischrawand sollte mit Säulen eingefasst werden. Davor stand die Bima, das Lesepult. Die Frauenempore schmückten hölzerne Dekorationsbänder. Der Eingang war seitlich von Norden vorgesehen. In ihren Maßen betrug die Breite ca. 10 Meter und die Länge ca. 14 Meter. Das Gebäude stand mit der nach Osten ausgerichteten Seite direkt an der (heutigen) Rhönstraße, der Hauptstraße der Gemeinde. Dort befanden sich auf dem Giebel gut sichtbar die Tafeln mit den Zehn Geboten. Nach Norden schloss sich direkt ein Garten an, daran das Haus der Familie Rödelheimer. Nach Süden grenzte es an das Grundstück und Haus der Familie Weinberger.35

Nach der Zustimmung der königlichen Baubehörde im Oktober 1865 verfügte das Bezirksamt in Gersfeld Anfang November 1865 an „den Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Wüstensachsen“, das Bauvorhaben nach den Plänen des Bauassistenten Drießle umgehend umzusetzen. „Es ist nunmehr sofort zur Vergebung der Arbeiten, sei es im Wege öffentlicher Veracordierung [Ausschreibung; M.I.] an den Wenigstnehmenden oder an anerkannt solide Werkmeister“ zu vergeben. Auch wurde der 3. Juli 1866 als Datum der Fertigstellung vorgegeben, „bis zu dem sämtliche Arbeiten solid und meisterhaft ausgeführt seien“.36 Nach einigen zeitlichen Verzögerungen, die auch der Finanzierung des Bauprojektes geschuldet waren, wurde im September 1866 von dem Bezirksamtmann Franz in Gersfeld über die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten am Synagogengebäude in einem Aktenvermerk zu Protokoll gegeben, „daß der fragliche Synagogenbau erfreulich fortschreitet, und dadurch ein innerlich und äußerlich seinen Zwecken entsprechend hübscher Bau hergestellt wird“.37

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten war die Synagoge immer wieder Zielscheibe des aggressiven NS-Mobs aus Wüstensachsen und der Umgebung. Das Innere wurde mit Kot und Stalldung beschmiert und geschändet.38 Der größte Teil der ehemaligen jüdischen Bevölkerung hatte bis 1938 das Dorf verlassen. Die jüdische Gemeinde hatte daher das Synagogengebäude zum Verkauf angeboten. Dazu kam es nicht mehr. In der Nacht vom 9./10. November 1938 wurde die Holzsynagoge im Dorfzentrum zertrümmert und niedergerissen. Die Nähe zu benachbarten Gebäuden schien den Tätern für eine Brandstiftung zu riskant. In einem Prozess 1948 wurden die Täter zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Dieser Prozess ist einer der wenigen, neben dem der Zerstörung der Fuldaer Synagoge, in dem die Zerstörung der Synagogen in der Region Fulda juristisch untersucht und gesühnt wurde.39 Der Platz der Synagoge ist bis heute unbebaut.

Weitere Einrichtungen

Mikwe

In allen jüdischen Gemeinden der Rhön gab es eine Mikwe (rituelles Tauchbad), oft auch mehrere Mikwaot. Sie waren in Privathäusern untergebracht. Im Rahmen der Entwicklung eines staatlichen Medizinal- und Gesundheitswesens im 19. Jahrhundert gehörte die hygienische Überprüfung auch der „Judentauchen“, wie sie in der Amtssprache hießen, zum Aufgabenfeld der Gesundheitsbehörden. Den Amtsärzten war die religiöse Dimension der Mikwaot eher nicht bekannt, wie der Ton der Berichte vermuten lässt. Schon in der Zeit des Großherzogtums Würzburg hatte die damalige Landesdirektion am 29. Januar 1812 Anweisungen über die Ausgestaltung der rituellen Tauchbäder erlassen und deren Überprüfung angeordnet. In Gesprächen mit den Vorständen der jüdischen Landgemeinden wurde auf die bauliche Verbesserung der Tauchbäder gedrängt. Die Armut der jüdischen Landbevölkerung erschwerte jedoch die Umsetzung der staatlichen Vorgaben.40

Ein ähnlich schlechtes Ergebnis brachten die Visitationen der Mikwaot, die sich 1825 in sechs jüdischen Häusern in Wüstensachsen befanden.41 Nach der Bestandsaufnahme wurde die jüdische Gemeinde aufgefordert, die Mängel innerhalb von sechs Wochen zu beheben. Die Ankündigung des Königlichen Landgerichts Hilders vom 11. Juli 1825, diejenigen Bäder polizeilich schließen zu lassen, die nicht auf eine „den Anforderungen der Gesundheit und Reinlichkeit entsprechende Weise hergestellt“ seien, blieb ohne Wirkung. Daher wurden die Eigentümer der Häuser am 7. September 1825 aufgefordert, die Tauchbäder „mit Steinen und Erde so zuschütten zu lassen, daß sie ganz ausgefüllt und unbrauchbar sind“.42

Die als zumeist unhygienisch beschriebenen Verhältnisse in den Mikwaot standen im Gegensatz zu der besonderen Sauberkeit in den jüdischen Haushalten, dem rituellen Händewaschen vor den Mahlzeiten und zu dem gesundheitsbewussten Lebenswandel der jüdischen Familien, die in ärztlichen Berichten hervorgehoben wurden.43 Die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der jüdischen Bevölkerung im Verlaufe des 19. Jahrhunderts führte denn auch dazu, dass sich die Zustände in den jüdischen Bädern bald verbesserten.

Schule

Religionsunterricht in einem Cheder (Zimmer) fand bereits Anfang des 18. Jahrhunderts in Wüstensachsen statt. Das belegt die Nennung des „Juden Schulmeisters“ Seligmann in der Aufstellung der unter der Herrschaft der Würzburger Julius-Universität stehenden Juden von 1730. Das Ansehen der zumeist jüdischen Wanderlehrer war gering und kam dem der Betteljuden nahe, zumal im ländlichen Raum. Bezeichnend ist die Nebenbemerkung in dem Bittbrief von Isaak Behr aus Wüstensachen im Jahre 1776, seine Schutzgeldzahlungen auszusetzen. Seine Situation sei so erdrückend, dass er „wie ein armer Schulmeister“ von den Almosen von „guten Leuten“ abhängig sei, um seine Familie zu ernähren“.44 Im Verzeichnis über die 1803 in Wüstensachsen ansässigen Juden wird als „Judenschulmeister“ Abraham Levi mit seiner Frau Jüdla und drei Kindern genannt. Er verfügte über kein eigenes Haus und gehörte mit einem Vermögen von 100 Gulden zu den ärmsten der jüdischen Gemeinde. Wie der Rabbiner war der Lehrer von Schutzgeldzahlungen und Zahlungen an die jüdische Gemeinde befreit.45 In der Matrikelliste von 1817 hatte der im „Lehrerdienst“ tätige Benjamin Abraham nach dem bayerischen Judenedikt den Namen Benjamin Adler (1750-1844) angenommen.

Nach dem Judenedikt von 1813 mussten alle jüdischen Kinder, Mädchen wie Jungen, am Unterricht in öffentlichen Elementarschulen teilnehmen. Der Religionsunterricht wurde von staatlich examinierten Lehrern gehalten. In den Inspektionsberichten von 1831 und 1832 wurde Daniel Illmann als Lehrer genannt. Ab 1834 unterrichtete Hirsch Hirschenberger die jüdischen Kinder. Das von der bayerischen Regierung vorgeschriebene Gehalt von 200 Gulden jährlich konnte die Gemeinde nicht aufbringen.46 Es setzte sich aus einem Grundgehalt von 140 Gulden, freier Wohnung und Holz zum Heizen des Schulzimmers, das zugleich sein Wohnzimmer war, zusammen. Um es aufzubessern, leistete er Vorsängerdienste in der Synagoge, übernahm „Gemeindeschreibereien“ und hatte vor der Gemeinde „Vorträge über Moral und Sittlichkeit“ zu halten“.47 Oftmals hatten die Religionslehrer zusätzlich das Amt des Schächters inne. Hirschenberger wanderte 1853 mit seiner Familie nach Amerika aus.48 In der Abrechnung seines Nachfolgers Maier Weiler erhielt dieser 1857 ein aus Einzeltätigkeiten sich ergänzendes Gehalt von 466 Gulden.49 Weiler war bis zu seiner Pensionierung 1890 als Religionslehrer und zugleich als Vorbeter und Schächter tätig.

Die jüdische Kultusgemeinde von Wüstensachsen sah sich allerdings außer Stande, der Aufforderung der königlichen Behörden vom 11. September 1832 nachzukommen, ein neues Schulhaus zu erbauen. „Der größte Teil der Juden allda lebt teils in Dürftigkeit, teils haben sie bloß ihr Auskommen, und – wenige ausgenommen – ist der übrigen Vermögen nur sehr unbedeutend. Dieselbe ist daher außerstand den Aufwand zur Errichtung einer Religionsschule zu bestreiten.“ Auch sei die Gemeinde nicht in der Lage, für einen examinierten Lehrer die Kosten „hinsichtlich der Wohnung als des Salärs“ aufzubringen. Daher bat der Gemeindevorstand aus Kostengründen nicht durch einen staatlich examinierten Religionslehrer, sondern „die Erteilung des Religionsunterrichts noch ferner durch einen geprüften Privatlehrer gnädigst“ zu gestatten. Als Schulraum für die 13 Knaben und 14 Mädchen diente das Wohnzimmer des Lehrers. „Das Schulzimmer ist indes geräumig genug, diese Kinder aufzunehmen“, so die Stellungnahme der jüdischen Gemeinde.50 Im Jahre 1839 bestätigte der Armenpflegschaftsrat der Gemeinde Wüstensachsen gegenüber dem Königlichen Landgericht die prekäre Situation in der jüdischen Gemeinde. „Die hiesige Judengemeinde aus 38 Familien bestehend ist im Durchschnitte dürftig und zählt nur 5–6 wohlhabende Familien“. Die Unterstützung armer Mitglieder bei Pflege oder Beerdigungskosten kamen hinzu. „Sohin ist die Judengemeinde nicht wohl im Stande, den notwendig gewordenen Schulhausbau, nach dem Bauplan auf 950 Gulden veranschlagt, sowie die dringenden Reparaturen an der Synagoge zu [...] 150 fl ganz aus eigenen Mitteln zu bewerkstelligen.“51 Die Möglichkeiten, eine eigenständige jüdische Volksschule einzurichten, in der auch die allgemeinbildenden Fächer unterrichtet wurden, ergriff die jüdische Gemeinde von Wüstensachsen erst im Jahre 1894 und errichtete 1899-1903 ein eigenes Schulhaus mit Lehrerwohnung.

Von 1900 bis 1929 wirkte dort Abraham Guntersheim als Lehrer. Im Schuljahr 1923/24 besuchten sechs jüdische Kinder die Schule. Zwischen 1924 und 1928 schwankte die Schülerzahl zwischen vier und neun Kindern, 1929 waren es wieder elf Kinder. Danach unterrichtete bis 1935 Iwan Goldschmidt, zuletzt Berthold Katz bis zur Auflösung der Schule durch die NS-Behörde im Jahre 1938.52 1941 kam das Gebäude in den Besitz der Gemeinde Wüstensachsen und wurde bis 1985 als Rathaus genutzt. Heute ist es Privathaus. Als Haustür dient noch die alte Schultür.53

Cemetery

Ihre Verstorbenen bestatteten die Juden von Wüstensachsen auf dem 20 Kilometer entfernten jüdischen Friedhof bei Weyhers. Die ältesten Grabsteine Wüstensachsener Juden stammen von Chajim und dessen Ehefrau Esther aus den Jahre 1735 und 1737. In den Berichten über die Finanzschwierigkeiten der jüdischen Gemeinde zur Zahlung des Lehrergehaltes, zum Bau eines Schulgebäudes oder des Neubaus einer Synagoge wurden auch die Belastung der Gemeinde mit den Bestattungskosten von 15 bis 20 Gulden für eine Beerdigung im entfernten Weyhers genannt. Seit 1924 bemühte sich die jüdische Gemeinde um einen lokalen Friedhof in Ortsnähe.54 Die aussichtsreichen Bemühungen Anfang der 30er Jahre wurden durch die politischen Entwicklungen des nationalsozialistischen Regimes zunichte gemacht.55

Weyhers, Jüdischer Friedhof: Datensatz anzeigen

Grabstätten

Weyhers, Jüdischer Friedhof: Grabstätten anzeigen

References

Weblinks

Sources

Bibliography

Illustrations

Fußnoten
  1. BStAWü Adelsarchiv von Thüngen N. 4730/1-4; Imhof, Juden in der Rhön, S. 31
  2. HStAM 95, 1919; Imhof, Juden in der Rhön, S. 20
  3. HStAM 112 b, 645–648; Imhof, Juden in der Rhön, S. 20
  4. BStAWü Hochstift Fulda, Urkunden 419 und 420
  5. König, Judenordnungen
  6. Kirchenarchiv Kath. Pfarramt St. Michael, Wüstensachsen; Imhof Juden in der Rhön, S. 46
  7. HStAM 109, 1621; Imhof, Juden in der Rhön, S. 48-49
  8. HStAM 109, 1622; Imhof, Juden in der Rhön, S. 50-51
  9. BStAWü Ritterschaft, 174; Imhof, Juden in der Rhön, S. 63
  10. BStAWü Admin 12929 III u. Wzr Gebrechenamt VII, W 1606; Imhof 2021, S. 124
  11. Imhof, Juden in der Rhön, S. 134-136
  12. HStAM 112 d, 541; Imhof, Juden in der Rhön, S. 237
  13. Familienbuch der Judenschaft in Wüstensachsen, Kirchenarchiv der Kath. Pfarrei St. Michael, Wüstensachsen, T II 21 und 22
  14. Imhof, Juden in der Rhön, S. 245-249
  15. Die Verbindung Hilders - Wüstensachen wurde erst 1916 fertiggestellt.
  16. Ortsartikel Wüstensachsen auf Alemannia Judaica (s. Weblink)
  17. In Auszügen wiedergegeben in: Imhof, Juden in der Rhön, S. 368-369
  18. Imhof, Juden in der Rhön, S. 368
  19. Mit Namen, Geburtsdatum, Morddatum und Ort der Vernichtung, Imhof, Juden in der Rhön, S. 396-397
  20. Kirchenarchiv, Kath. Pfarramt St. Michael, Wüstensachsen. Abt. B Nr. 45
  21. Kirchenarchiv, Kath. Pfarramt St. Michael, Wüstensachsen. Abt. B Nr. 45
  22. Ortsartikel Wüstensachsen auf Alemannia Judaica (s. Weblink); Biographisches Handbuch der Rabbiner, hrsg.v. Michael Brocke u. Julius Carlebach, München 2004, S. 367
  23. BStAWü Admin 12929 III; Imhof, Juden in der Rhön, S. 118-119
  24. Kirchenarchiv, Kath. Pfarramt St. Michael, Wüstensachsen, B 23
  25. HStAM 112 d Gersfeld, 78; Hohmann, Bau der Synagoge
  26. HStAM 112 d Gersfeld, 78. (Dok. v. 22.2.1865)
  27. HStAM 112 d Gersfeld, 78 (Dok. v. 22.2.1865)
  28. Ortsartikel Wüstensachsen auf Alemannia Judaica (s. Weblink)
  29. Die Hausnummern der Lehrerwohnung und der Synagoge Nr. 110 waren identisch.
  30. HStAM 112 d Gersfeld, 78 (Urk. v. 9.3.1865)
  31. HStAM 112 d Gersfeld, 78 (Urk. v. 31.3.1865)
  32. HStAM 112 d Gersfeld, 78 (Urk. v. 9.3.1865)
  33. HStAM 112 d Gersfeld, Nr. 78 (Urk. v. 10.4.1865)
  34. HStAM 112 d Gersfeld, Nr. 78 Plan
  35. HStAM 112 d Gersfeld, 78 (Urk. v. 28.8.1865)
  36. HStAM 112 d Gersfeld, Nr. 78 (Urk. v. 14.10.1865 und 3.11.1865)
  37. HStAM 112 d Gersfeld, 78 (Urk. v. 4.9.1866)
  38. Grünspecht, Jüdische Gemeinde in Wüstensachsen
  39. Bericht in der Fuldaer Volkszeitung vom 13.5.1948; Imhof, Juden in der Rhön, S. 384
  40. Imhof, Juden in der Rhön, S. 198-202
  41. HStAM 112 d Gersfeld, 53; Imhof, Juden in der Rhön, S. 201
  42. HStAM 112 d Gersfeld, 533
  43. Heller, Juden in Franken S. 43
  44. BStAWü Ritterschaften, 174; Imhof, Juden in der Rhön, S. 185
  45. BStAWü Admin 12929 III u. Gebrechenamt VII W, 1606; Imhof, Juden in der Rhön, S. 118-119
  46. HStAM 180 Gersfeld, 404
  47. HStAM 112 b, 829; Imhof, Juden in der Rhön, S. 193
  48. Familienbuch der Judenschaft in Wüstensachsen, Kirchenarchiv Kath. Pfarramt St. Michael, Wüstensachsen, T II 22 u. 21; Imhof, Juden in der Rhön, S. 245 und 249
  49. HStAM 112 d Gersfeld, 545; Imhof, Juden in der Rhön, S. 192-193
  50. HStAM 112 b, 829; Imhof, Juden in der Rhön, S. 193
  51. HStAM 112 b, 630; Imhof, Juden in der Rhön, S. 193-194
  52. Ortsartikel Wüstensachsen auf Alemannia Judaica (s. Weblink)
  53. Ortsartikel Wüstensachsen auf Alemannia Judaica (s. Weblink)
  54. HStAM 180 Fulda, 8975
  55. HStAM 180 Fulda, 8975
Recommended Citation
„Wüstensachsen (Landkreis Fulda)“, in: Synagogen in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/purl/resolve/subject/syn/id/221> (Stand: 23.7.2022)