Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Synagogen in Hessen

Wehrda Karten-Symbol

Gemeinde Haunetal, Landkreis Hersfeld-Rotenburg — Von Harald Neuber
Basic Data | History | Betsaal / Synagoge | Weitere Einrichtungen | References | Indices | Recommended Citation
Basic Data

Juden belegt seit

Mitte 17. Jahrhundert

Location

36166 Haunetal, Ortsteil Wehrda, Hohenwehrdaer Straße 15 | → Lage anzeigen

Rabbinat

Fulda

preserved

nein

Jahr des Verlusts

1945

Art des Verlusts

Abbruch

Gedenktafel vorhanden

nein

Weitere Informationen zum Standort

Historical Gazetteer

History

Wehrda bildete das Zentrum einer adligen Kleinherrschaft aus einigen wenigen kleineren Dörfern, die stark unter Zerstörungen und Bevölkerungsverlusten infolge des Dreißigjährigen Krieges zu leiden hatten. Die wahrscheinlichste Variante der Ansiedlung von Juden in Wehrda selbst und dem benachbarten Dorf Rhina besteht darin, dass die ortsansässigen Ritter ihren jüdischen Kreditgebern, die in Städten wie Fulda lebten, wüst liegende Grundstücke in ihrem Herrschaftsbereich als Sicherheit für die geliehenen Gelder angeboten haben werden. Wenn die adligen Kreditnehmer aufgrund der wirtschaftlichen Schäden durch den Krieg nicht in der Lage gewesen waren, die Gelder zurückzuzahlen, werden die Grundstücke im benachbarten Dorf Rhina und in Wehrda selbst von den jüdischen Kreditgebern aus den Städten dann sicherlich an jüdische Familien weiterveräußert worden sein, die sich auf dem Lande niederlassen wollten oder mussten.

Als bedeutsames Ereignis ist zu werten, dass der Fuldaer Abt 1671 viele Juden aus dem Territorium der Fürstabtei Fulda hatte ausweisen lassen.1 „Angeblich 2000 Juden mussten (das) Stiftsgebiet verlassen – die realen Zahlen lagen zwar wesentlich niedriger, waren aber mit 300 bis 350 Personen immer noch erschreckend hoch.“2 Es ist wahrscheinlich, dass die ritterschaftlichen Familien die ausgewiesenen Juden gern an ihrem Stammsitz Wehrda selbst und im fünf Kilometer nordöstlich gelegenen Dorf Rhina aufgenommen haben, weil sie so die wüst liegenden Güter wieder mit neuen Steuerzahlern finanziell aufwerten konnten.

Aus dem Jahr 1731 ist eine Aufstellung über die „judenschafft“ im Gericht Wehrda erhalten. Leider differenziert diese Liste nicht nach den beiden Dörfern, die zum Gericht Wehrda gehörten, nämlich nach dem Dorf Rhina und dem Adelssitz Wehrda selbst. Zunächst werden in dieser Liste neun jüdische Familien erfasst, die der Familie von Trümbach unterstanden, die sich wohl auf die beiden Dörfer Wehrda und Rhina verteilten. Nur zwei der jüdischen Familien verfügten über eine eigene Wohnung und über ein geregeltes Einkommen, die anderen saßen zur „Miete“und wurden als äußerst arm eingestuft. Zwei weitere jüdische Familien waren nach dieser Liste der Familie von Meysenbug zugehörig, beide jüdische Familien wohnten zur „Miete“, eine der beiden Familien hatte ein leidliches Einkommen, die andere war arm und mit Schulden beladen.3

In dem sog. „Halseisenkrieg“ zwischen der Wehrdaer Ritterschaft und dem Hochstift Fulda, in welchem die Ritterschaft erfolglos die Hochgerichtsbarkeit gegenüber Fulda im Amt Wehrda durchsetzen wollte, verteidigten die adligen Hintersassen im Dorf die Interessen ihrer Herrschaft. Die adligen Hintersassen hatten sich um den strittigen Halseisenstock mit „Gewehr, theils mit Heu- und s. v. Mist-Gafflen, theils mit Spiesen und Stangen und aufgesammleten Steinen“ versammelt. Die Dorfbewohner sollten den Halseisenstock als Symbol der Hochgerichtsbarkeit gegen Fulda verteidigen. Die fuldische Landmiliz sollte ihn nach Weisung der Fuldaer Regierung aus der Dorfmitte entfernen. Im Rahmen der Auseinandersetzung waren sowohl auf Fuldaer als auch auf Wehrdaer Seite einige Tote zu beklagen gewesen, weil man beim ersten Aufeinandertreffen aufeinander schoss. Es ist in einer nachfolgenden Prozessakte die Rede von „Bauren, Knechten, Weibern, Mägden, Juden und allerhand zusammen gerafften Gesindel“ auf Seite der Adligen.4

Nach der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert erlitt die jüdische Gemeinde in Wehrda einen sich beschleunigenden demographischen Verlust. S. Oppenheim erklärte diesen Bevölkerungsverlust 1927 in einer übergeordneten Perspektive als allgemeinen Rückgang der jüdischen Bevölkerung auf dem Land, der in der Weimarer Republik noch einmal an Fahrt aufgenommen hatte. Die jüngeren Familien zogen nach Oppenheims Beobachtungen in die Städte. In den Landgemeinden blieb nur die ältere jüdische Bevölkerung zurück. „Auf diese Weise sank z. B. die Familienzahl in Wehrda in einem Zeitraum von kaum 10 Jahren von 15 auf 7 Familien.“5

Auch zwei Männer aus der jüdischen Gemeinde ließen ihr Leben im Ersten Weltkrieg, nämlich Isidor Katzenstein (24.10.1918 in Kriegsgefangenschaft) und David Plaut (gefallen am 23.07.1917). Sally Adler verdiente sich das Eiserne Kreuz I. Klasse.

Der Rückgang beschleunigte sich nach 1933. Aufgrund der nationalsozialistischen Verfügung über die Erfassung der „Wanderbewegung der Juden“ vom 5. August 1938 wurden die Bürgermeister von Wehrda und Rhina aufgefordert, die Bevölkerungszahlen der jüdischen Gemeinde zu melden. Wehrda meldete, dass es am 1. Januar 1936 22, und am 1. Juli 1938 noch zehn Juden in der Gemeinde gab.6

Ähnlich wie in Rhina gab es auch in Wehrda Übergriffe auf jüdisches Eigentum, vermutlich insbesondere durch fanatisierte Jugendliche, indem dort Scheiben der jüdischen Privathäuser und der jüdischen Schule eingeworfen wurden, aber auch die Transportkutsche eines jüdischen Händlers aus dessen Scheune gestohlen und im Dorfweiher beim Roten Schloss versenkt wurde. Es wurde den christlichen Bewohnern des Ortes verboten, jüdische Häuser zu betreten bzw. umgekehrt den Juden, christliche Häuser aufzusuchen. Manche der Dorfbewohner steckten den jüdischen Familien trotzdem heimlich koschere Nahrung zu, indem sie diese an einem verabredeten Ort hinterlegten.7

Von den für Wehrda zuständigen Gendarmen wurde am 1. August 1934 gemeldet, dass wohl im ersten Drittel des Monats Juli 1934 jemand auf einer Leiter zu einem kleinen Fenster der Synagoge hochgestiegen sei, um dort „eine stark stinkende Flüssigkeit (anschein. Bremsenöl)“ hineinzugießen, „um hierdurch den Aufenthalt in der Synagoge zu verhindern“.8

Am 22. November 1938 erging ein Rundschreiben des Kasseler Regierungspräsidiums an die Bürgermeister aller Ortschaften, nach welchem diese melden sollten, inwieweit sich land- und forstwirtschaftliche Grundstücke in den Gemeinden im Besitz von Juden befanden. In Wehrda besaßen zu diesem Zeitpunkt noch vier Juden Grundstücke in der Dorfgemarkung.9 Zu einem Grundstück hieß es allerdings in der genannten Aufstellung, dass dieses schon notarisch verkauft sei.

Im Zusammenhang mit der „Judenaktion im November 1938“ war es den Behörden außerordentlich wichtig, dass alles Archiv- und Schriftgut der Synagogengemeinde bei der zuständigen Dienststelle der Gestapo abgeliefert werden sollte. Diese Dokumente wurden angeblich gebraucht, um den zur Auswanderung gedrängten Juden die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Außerdem gingen immer wieder Bitten in der Behörde um Nachforschungen für „Ahnenpässe“ usw. ein.10 Am 9. Januar 1939 meldete der Wehrdaer Bürgermeister Gerlach Vollzug, dass er acht Akten der jüdischen Gemeinde sichergestellt habe.11

Nach Recherchen von Elisabeth Sternberg-Siebert wurden sieben Juden (drei männliche und vier weibliche Personen) aus Wehrda ermordet, indem sie in Ghettos oder Vernichtungslager deportiert wurden bzw. sich deren Schicksal nicht mehr aufklären ließ.12

Betsaal / Synagoge

Vor der Errichtung einer Synagoge (1804) fanden die Gottesdienste im Haus des Metzgers Plaut statt, wo noch in den zwanziger Jahren eine Stube „die Schul“ genannt wurde.13

Über die Errichtung der Synagoge berichtet S. Oppenheim: „Im Jahre 1804 ist die Synagoge erbaut und eingeweiht worden. Auf einem einfachen Brettchen, das sich über dem Haupteingang an der Außenwand befindet, ist noch zu lesen: Erbaut und eingeweiht Chanukka 5565. Das für die Synagoge benötigte Bauholz haben die Herren von Trümbach gespendet. Aus Dankbarkeit wurde über dem Oraun-hakaudesch (Toraschrein) das Trümbachische Wappen angebracht: ein Wappenschild mit drei Rosen, das von zwei Löwen gehalten wird.“14

Der Synagogenälteste von Wehrda Feist Greif trat mit folgendem Anliegen 1866 an die Provinzregierung in Fulda heran: „In der Frauen-Synagoge dahier befinden sich nur 2 kleine Fenster, eines auf der Südseite und eines auf der Nordseite. Beide Fenster sind stets zu. Im Sommer bei großer Hitze wird ein kleiner Fliegel und am Fenster auf der Nordseite eine Schuzz geöffnet, damit Luft eingeführt wird, sonst fallen schwangere und schwache Frauen in Ohnmacht, denn nicht ein Stand in der Frauen-Synagoge ist unbesetzt, daher ist sie ganz angefüllt. Dann ist sie in die Höhe, wo die Hitz viel größer ist wie in der Tiefe. Auch zieht der Dunst von der Männer-Synagoge in die Höhe, wodurch es unmöglich sei, in der Synagoge zu bleiben, ohne frische Luft herbei zu führen. Die Ehefrau des Maier Levi hat ihren Stand in der Nähe am Fenster auf der Nordseite. Wenn eine Frau bei großer Hitze, die ohnmächtig werden, das Fenster öffnen will, so läßt sie das Fenster nicht öffnen. Um ihre Bosheit auszuführen, hat sie sich diese Finte ertüchtet, weil in der Nähe sich Abtritte (=Toiletten) befinden, will sie das Fenster nicht öffnen lassen. Diese Abtritte stehen wenigstens 30 Fuß vom Fenster. Die Synagoge steht einige 60 Jahr. Sollen alle Männer und Frauen abgehört werden, ob jemand je und eine Ahndung von Geruch hätte, besondern nicht, weil diese Abtritte der Gemeinde gehören, die nur in äußere Nothfälle benutzt werden. Ja wenn der geringste Geruch durch diese Abtritte entstehen würde, so würde und könnte man leicht diese Abtritte entfernen …“.15

Das Landratsamt in Hünfeld wollte sich aber nicht auf diese Argumentation einlassen. Nach Beschluss vom 23. November 1866 verbot die Behörde das Öffnen des Fensters weiterhin aus gesundheitspolizeilichen Bedenken wegen der Nähe der Latrinen. Das Kreisamt forderte die jüdische Gemeinde auf, durch den Einbau einer geeigneten Ventilation auf der anderen Synagogenseite für eine ausreichend frische Belüftung an heißen Tagen zu sorgen.

Tatsächlich konnte die zu Beginn der Weimarer Republik geborene Katharina Maul folgendes in ihrem Zeitzeugenbericht beobachten: „Hinter der Synagoge war extra ein kleines Häuschen mit Toilette angebaut. Öfter sah man einen Mann aus dem Gebetsraum kommen, der austreten ging.“16 Außerdem weiß Katharina Maul folgendes über die Bebauung des Synagogengeländes zu berichten: „Zwischen der Synagoge und dem einstöckigen Gemeindehaus (Anm.: hiermit meint sie wohl die ehemalige jüdische Lehrerwohnung) lag ein kleiner Hof der Gemeinde. Das Gemeindehaus wurde nach dem Krieg abgerissen und das Grundstück später von Klaus Billing wieder bebaut. Auf dem kleinen Hof haben wir Kinder immer gespielt. Der Ball wurde an die Ostgiebelwand der Synagoge geworfen, da waren nämlich keine Fenster, und es konnten keine Scheiben kaputt gehen. An der Straße befand sich die Vorderseite mit zwei Eingangstüren. Vor dem unteren Eingang waren drei Steinstufen, beim oberen Eingang waren nur zwei Stufen. Diese Türe wurde auch nicht immer benutzt.“17

Zehn männliche Juden, die über 13 Jahre alt sein müssen, sind erforderlich, um ein Gebet in der Synagoge verrichten zu können. Nachdem die Wehrdaer Gemeinde insbesondere seit 1933 einen starken Personenrückgang erlitt, mussten von Rhina aus ein oder zwei jüngere Männer nach Wehrda gehen, damit der Gottesdienst dort weiter in der Synagoge aufrechterhalten werden konnte.18

Die Wehrdaer Synagoge überlebte baulich die November-Ausschreitungen des Jahres 1938. Katharina Maul berichtet: „Der Ortsgruppenleiter Karl Vock hatte es verhindert, weil auf dem Dach ein Verteilungsständer mit vielen elektrischen Stromleitungen stand, die wahrscheinlich zu mehreren Bränden geführt hätten.“19 Die Synagoge wurde jedoch in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg abgerissen.20

Weitere Einrichtungen

Mikwe

Katharina Maul verfasste einen Zeitzeugenbericht über ihre Kindheit in enger Verbindung mit dem jüdischen Leben im Ort. Über die Mikwe weiß sie folgendes zu berichten: „An der Synagoge war noch ein kleiner Anbau mit Eingangstür. Wir Kinder sagten die ‚Badkutt‘. Es war das Badehaus, das Mikwe genannt wurde. Während der Monatsblutung waren die Frauen sieben Tage unrein und mussten am achten Tag danach in das Reinigungsbad. Wir Kinder wussten damals noch nicht, warum die Frauen dort hingingen. Es waren nur noch zwei Frauen im gebärfähigen Alter, die ich kannte. Es waren Frau Klara Plaut und Frau Berta Katzenstein, geborene Stern. Wir sahen nur, wenn das Wasser abfloss über die Straße bis zur gegenüberliegenden gepflasterten ‚Kannel‘ (Rinnstein) – Kanalisation gab es noch nicht. Die Juden hatten sich aber von der Kriegswitwe Frau Elise Sauer unterschreiben lassen, dass das Wasser dahin abfließen durfte. Sie war die Schabbesfrau bei der Nachbarfamilie Wolf Plaut.“21

Schule

Im Zusammenhang mit dem Streit um den Halseisenstock 1746, in welchem die adlige Ritterschaft in Wehrda die Hochgerichtsbarkeit gegenüber der Fürstabtei Fulda durchsetzen wollte, wird erwähnt, dass es in Wehrda eine jüdische Schule gab.22 Die Wehrdaer hatten in den zahlreichen Zeugenverhören ausgesagt, dass es im Rahmen des Überfalls auf das Dorf zu Plünderungen durch das Fuldaer Landmilizaufgebot gekommen sei. Die Wehrdaer hatten sich deswegen bei dem Fuldaer Obristen von Adlerstein beschwert. Dieser sei den Beschwerden der Wehrdaer Dorfbewohner nachgegangen und habe die Angaben vor Ort überprüft. So habe er vorgeführt bekommen, dass „in des Jud Arndens Haus die Krahm-Schräncke“ leer gewesen seien, man habe aber „auch in der Juden-Schul vielen verübten Frevel wahrgenommen“.

Die israelitische Elementarschule bestand von 1837 bis 1919. 1919 wurde die in Wehrda bestehende jüdische Elementarschule wegen zu niedriger Restschülerzahl aufgelöst und die Kinder wurden in der dortigen christlichen Schule unterrichtet.23 Der zuletzt unterrichtende Lehrer Siegfried Oppenheim wurde an die jüdische Elementarschule nach Rhina versetzt. 1927 schrieb Siegfried Oppenheim, dass nach diesem Zeitpunkt in Wehrda nur noch Religionsunterricht erteilt wurde.24 Offensichtlich wurde die Wohnung des Lehrers als jüdisches Gemeindehaus genutzt.25

Das „Vorsteheramt der Israeliten“ teilte dem Hünfelder Landratsamt am 16. Januar 1935 mit: „Die jüdische Gemeinde in Wehrda hat einstimmig beschlossen, sich dem jüdischen Schulverband in Rhina anzuschließen und die Kinder in die jüdische Volksschule in Rhina sofort einzuschulen. Der jüdische Schulverband in Rhina hat sein Einverständnis ausgesprochen.“ Auf der Rückseite ist vermerkt, dass die Wehrdaer nicht mehr bereit seien, jüdische Kinder in der dortigen evangelischen Schule aufzunehmen. In Rhina hatte es bereits am 25. November 1934 eine Versammlung unter der Leitung des Synagogenältesten Josef Pfifferling gegeben, in der vereinbart worden war, die Kinder mit einem Auto abzuholen und auch wieder nach Wehrda zurückzubringen.26

Am 3. März 1939 meldete der Hünfelder Landrat an den Regierungspräsidenten die Anzahl der schulpflichtigen jüdischen Kinder im Kreisgebiet. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Wehrda nur noch drei jüdische Schüler.27 In Rhina gab es keine Möglichkeit mehr für jüdische Schüler, unterrichtet zu werden, da ja am 10. März 1938 die Synagoge, die angrenzende jüdische Volksschule und die Lehrerwohnung niedergebrannt worden waren. Der Landrat kündigte an, die verbleibenden jüdischen Kinder allesamt in die jüdische „Privatschule“ nach Burghaun zu überweisen.

Cemetery

S. Oppenheim schreibt: „Die damals 26 Familien starke (jüdische) Gemeinde Wehrda kaufte am 11. August 1853 von Abraham Weinberg aus Mackenzell für 153 Taler im ‚Hessengraben‘ den Friedhof.“28 Der älteste erhaltene Grabstein stammt aus dem Jahr 1854.29

In der ‚Denkmaltopographie des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wird der jüdische Friedhof folgendermaßen beschrieben: „In nördlicher Verlängerung der Straße Am Mühlweg gelegen. Kleine teilummauerte Anlage auf 1.935 qm. Vorher wurde auf dem Friedhof in Burghaun beerdigt (…). Grabsteine des 19. und 20 Jh. auch mit hebräischen Inschrifttexten. Während die Synagoge in Wehrda im November 1938 geschändet und später abgerissen wurde, blieb der Friedhof unbeeinträchtigt.“30

Wehrda (Haunetal), Jüdischer Friedhof: Datensatz anzeigen

References

Weblinks

Sources

Bibliography

Illustration available

(in Bearbeitung)

Fußnoten
  1. Vgl. Miehe, Rhina, S. 9. - Siehe auch: Braasch-Schwersmann, U.: Die Stadt Fulda vom Mittelalter bis in die Gründerzeit, in: Fulda in seiner Geschichte, Landschaft-Reichsabtei-Stadt, Fulda/Marburg 1995, S. 397
  2. Geschichte der Stadt Fulda, hrsg. v. Magistrat der Stadt Fulda, Band 1, Fulda 2009, S. 322 ff.
  3. HStAM 109, 1622. - Die Liste ist zwar undatiert, aber aus dem Sachzusammenhang der Akte ins Jahr 1731 zu setzen.
  4. Gedruckte Zeugenverhöre über den Streit zwischen dem Hochstift Fulda und den ritterschaftlichen Ganerben zu Wehrda (1746): Adelsarchiv des Gelben Schlosses zu Wehrda im HStAM, S. 185
  5. Oppenheim, Ritterschaft
  6. Neuber, Haunetaler Geschichte, S. 187
  7. Maul, Juden in Wehrda (s. Weblink oben)
  8. HHStAW 483, 6752
  9. HStAM 180 Hünfeld, 2740
  10. Neuber, Rhina, S. 346 ff.
  11. HStAM 180 Hünfeld, 2575
  12. Sternberg-Siebert, Jüdisches Leben im Hünfelder Land, S. 249 ff. – Sternberg-Siebert stützt sich ihrerseits auf eine Liste, die von Josef Strauß aus Hünfeld 1963 aufgestellt wurde.
  13. Oppenheim, Ritterschaft
  14. Oppenheim, Ritterschaft
  15. Neuber, Haunetaler Geschichte, S. 186
  16. Maul, Juden in Wehrda (s. Weblink oben)
  17. Maul, Juden in Wehrda (s. Weblink oben)
  18. Miehe, Rhina, S. 17
  19. Maul, Juden in Wehrda (s. Weblink oben)
  20. Neuber, Haunetaler Geschichte, S. 186
  21. Maul, Juden in Wehrda (s. Weblink oben)
  22. Gedruckte Zeugenverhöre über den Streit zwischen dem Hochstift Fulda und den ritterschaftlichen Ganerben zu Wehrda (1746), Adelsarchiv des Gelben Schlosses zu Wehrda im HStAM, S. 330
  23. Neuber, Haunetaler Geschichte, S. 186
  24. Oppenheim, Ritterschaft
  25. Maul, Juden in Wehrda (s. Weblink oben)
  26. HStAM 180 Hünfeld, 2740
  27. HStAM 180 Hünfeld, 2607
  28. Oppenheim, Ritterschaft
  29. Vgl. Wehrda (Haunetal), Jüdischer Friedhof in LAGIS (s. Link)
  30. Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Band 1 (Alheim bis Kirchheim), hrsg. v. Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Ellen Kemp, Wiesbaden 1997, S. 369
Recommended Citation
„Wehrda (Landkreis Hersfeld-Rotenburg)“, in: Synagogen in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/purl/resolve/subject/syn/id/237> (Stand: 12.7.2023)