Hesse in the 19th and 20th Centuries

Waffenstillstand zwischen dem Großherzogtum Hessen und Preußen, 1. August 1866
Der Waffenstillstand wurde zwischen dem Oberbefehlshaber der preußischen Main-Armee General Edwin von Manteuffel (1809–1885) und dem Bevollmächtigten des Großherzogtums Major von Lynker am 1. August 1866 in Eisingen bei Würzburg geschlossen und mündete in den Friedensvertrag vom 3. September 1866. Bekannt gegeben wurden die Bestimmungen der Öffentlichkeit fünf Tage später in der Darmstädter Zeitung.
Zunächst war ein Waffenstillstand für die Dauer von drei Wochen geschlossen worden, der vom 2. bis zum 22. August 1866 dauern sollte. Festgelegt waren beispielsweise die Wege, auf denen die großherzoglichen Truppen wieder in das eigene Territorium zurückkehren sollten. Die preußischen Truppen und ihre Verbündeten verpflichteten sich hingegen, in den von ihnen besetzten Landesteilen weder Kontribution zu erheben noch privates Eigentum zu beschlagnahmen. Im Gegenzug waren diese Gebiete allerdings verpflichtet, die Truppen entsprechend zu verpflegen. Desweiteren hatten die noch in der Festung in Mainz stehenden großherzoglichen Truppen diese bis zum 8. August zu räumen.
(CS)
- Records
- Eckhart G. Franz, Peter Fleck und Fritz Kallenberg: Großherzogtum Hessen (1800) 1806–1918, in: Handbuch der hessischen Geschichte, Bd 4, 2, Marburg 2003, S. 673–884.
- Wikipedia: Großherzogtum Hessen (eingesehen am 26.11.2024)
- Additional Information
- Recommended Citation
- „Waffenstillstand zwischen dem Großherzogtum Hessen und Preußen, 1. August 1866“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/7687> (Stand: 24.11.2025)
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