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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Abschluss des Verfassungsentwurfs, 30. September 1946

Durch „einen echten und später vielfach als vorbildlich empfundenen Kompromiss zwischen den Vorstellungen vor allem von SPD und CDU“1 wird in der Verfassungberatenden Landesversammlung der Abschluss des Entwurfs zur Hessischen Verfassung möglich. Innerhalb von nur vier Stunden handeln drei Vertreter der SPD – Ludwig Bergsträsser (1883–1960), Christian Stock (1884–1867) und Friedrich Caspary (1901–1978) – sowie drei Vertreter der CDU – Erich Köhler (1892–1958), Georg Stieler (1886–1955) und Karl Kanka (1904–1974) – „im stillen Kämmerlein den historischen Verfassungskompromiss aus“2. Beide Parteien müssen Abstriche machen. So setzt die SPD zwar durch, dass Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie sowie Energieerzeugung und Verkehrsbetriebe sozialisiert werden sollen. Dafür verzichtet sie aber vorerst auf die Vergemeinschaftung der für Hessen bedeutenden chemischen Industrie. Die CDU wiederum begnügt sich mit Blick auf die geforderte Einrichtung einer Zweiten Kammer damit, dass Artikel 155 in einer „salomonische[n] Kompromissformel“3 die Einschaltung einer solchen Institution in die Legislative lediglich für möglich erklärt. Die Sozialdemokraten kommen den Christdemokraten in der Frage der Konfessionsschulen entgegen. Sie beharren zwar auf der Schulgeld- und Lernmittelfreiheit, allerdings mit Ausnahme der Lernmittelfreiheit an den Hochschulen. Noch am selben Abend stimmen die Fraktionen von CDU und SPD dem Entwurf zu, bevor er der Landesversammlung am nächsten Tag vorgelegt und am 2. Oktober 1946 in Zweiter Lesung angenommen wird.
(OV)


  1. Kroll, Geschichte Hessens, 2. Aufl., München 2010, S. 89.
  2. Mühlhausen, S. 35
  3. Ebd.
Records
Additional Information
Recommended Citation
„Abschluss des Verfassungsentwurfs, 30. September 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/918> (Stand: 13.8.2024)
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