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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Der Reisepass als Voraussetzung für die Auswanderung, 12. August 1854

Der offizielle Weg zur Auswanderung bestand darin, bei den Behörden die Auswanderung anzuzeigen und um Entlassung aus dem „Untertanenverband“ zu bitten, sowie anschließend mögliche Gläubiger zu bedienen. Militärpflichtige durften nicht auswandern.

Wer auswandern wollte, benötigte zudem einen Reisepass. Christiane (oder Christina) Michel aus Vockenhausen beantragte einen Pass, um in Frankreich eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Neben dem Reisepass erhielt sie eine „Reiselegitimation“, die den Zweck der Reise beschrieb. Das Ziel der Reise wurde üblicherweise in den Pässen vermerkt.
(StF)

Additional Information
  • [Reiselegitimation für Christina Michel aus Vockenhausen die Ausreise nach Frankreich, 1854; Reisepass für Christiane Michel aus Vockenhausen, 1854]
Recommended Citation
„Der Reisepass als Voraussetzung für die Auswanderung, 12. August 1854“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/7487> (Stand: 12.8.2025)
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