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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Der Reisepass als Voraussetzung für die Auswanderung, 12. August 1854
Der offizielle Weg zur Auswanderung bestand darin, bei den Behörden die Auswanderung anzuzeigen und um Entlassung aus dem „Untertanenverband“ zu bitten, sowie anschließend mögliche Gläubiger zu bedienen. Militärpflichtige durften nicht auswandern.
Wer auswandern wollte, benötigte zudem einen Reisepass. Christiane (oder Christina) Michel aus Vockenhausen beantragte einen Pass, um in Frankreich eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Neben dem Reisepass erhielt sie eine „Reiselegitimation“, die den Zweck der Reise beschrieb. Das Ziel der Reise wurde üblicherweise in den Pässen vermerkt.
(StF)
- Weiterführende Informationen
- [Reiselegitimation für Christina Michel aus Vockenhausen die Ausreise nach Frankreich, 1854; Reisepass für Christiane Michel aus Vockenhausen, 1854]
- Empfohlene Zitierweise
- „Der Reisepass als Voraussetzung für die Auswanderung, 12. August 1854“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7487> (Stand: 12.8.2025)
- Ereignisse im Juli 1854 | August 1854 | Oktober 1854
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