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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Zwang zum Vornamenszusatz für alle jüdischen Personen, 17. August 1938

Nach der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938 dürfen Juden nur noch Vornamen führen, die in den Richtlinien des Reichsinnenministeriums für Juden vorgesehen sind. Führen sie jedoch einen anderen Vornamen, müssen sie ab dem 1. Januar 1939 einen zusätzlichen Vornamen annehmen, „und zwar männliche Personen den Vornamen Israel, weibliche Personen den Vornamen Sara“. Diese Änderung muss dem zuständigen Standesamt umgehend angezeigt werden.

Juden sind damit verpflichtet, zum Beispiel bei Schriftverkehr einen dieser Namen anzugeben, der sie eindeutig als Jude bzw. Jüdin ausweist. Damit soll verhindert werden, dass Juden nicht sofort als Juden zu erkennen sind.
(OV)

Records
Additional Information
  • Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, S. 1044
Recommended Citation
„Zwang zum Vornamenszusatz für alle jüdischen Personen, 17. August 1938“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/2569> (Stand: 17.8.2025)
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