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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Hessische Landesregierung hält Wehrklage für zulässig, 19. März 1952

Die hessische Landesregierung hält die Feststellungsklage zum beabsichtigten Wehrgesetz für zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte an alle Landesregierungen die Klage zugeleitet, mir der Bitte um Antwort über die jeweilige Regierungshaltung zur Klage.
(MB)

Records
Recommended Citation
„Hessische Landesregierung hält Wehrklage für zulässig, 19. März 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4041> (Stand: 19.3.2025)
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