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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Neuordnung des Großherzogtums Hessen, 1. Oktober 1806

Nach der Unterzeichnung der „Rheinbundakte“ im Juli 1806 beginnt Großherzog Ludewig I. von Hessen (1753–1830) mit der Umgestaltung und Modernisierung der bisherigen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.

Am 1. Oktober 1806 dekretiert er in Darmstadt die Aufhebung der Landstände und zugleich die Abschaffung der bisherigen Steuerprivilegien und erklärt, „daß alle Staatsbürger, da sie gleichen Schutz, gleiche Rechte und gleiche Vortheile von dem Staat zu genießen haben, auch alle, ohne irgend eine Ausnahme, verbunden sind, an den dadurch ohnumgänglich veranlaßt werdenden Kosten und Abgaben verhältnißmäßigen Antheil zu tragen“.1.

1808 wurden zudem die Frondienste beseitigt und 1811 die Leibeigenschaft abgeschafft.
(UH)


  1. Großherzoglich Hessische Verordnungen, Erstes Heft, Darmstadt 1811, S. 36-38 online.
Records
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„Neuordnung des Großherzogtums Hessen, 1. Oktober 1806“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6039> (Stand: 19.12.2025)
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