Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Hesse in the 19th and 20th Centuries

Go to hit #
 

Gesetz zur Gleichschaltung der Länder und Gemeinden wird erlassen, 31. März 1933

Wie von Reichskanzler Adolf Hitler (1889–1945) angekündigt (vgl. 29. März 1933) wird ein Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich erlassen, mit dem eine Neubildung oder Umbildung aller Landtage und Gemeindevertretungen nach dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März 1933 vorgenommen wird. Durch das Gesetz wird auch der 1932 demokratisch gewählte Landtag des Volksstaats Hessen aufgelöst und nach dem Gleichschaltungsgesetz neu gebildet nach den Stimmenzahlen, die bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 5. März 1933 innerhalb [...] [des] Landes auf die Wahlvorschläge entfallen sind.
(OV)

Records
Additional Information
  • Text gedruckt in: Reichsgesetzblatt I, 1933, S. 153
Recommended Citation
„Gesetz zur Gleichschaltung der Länder und Gemeinden wird erlassen, 31. März 1933“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/2420> (Stand: 13.8.2024)
Events in February 1933 | March 1933 | April 1933
WedThuFriSatSunMonTueWedThuFriSatSunMonTueWedThuFriSatSunMonTueWedThuFriSatSunMonTueWedThuFri
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31