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Hessischer Verwaltungsgerichtshof legt Hanauer Atomfabrik still, 1. November 1989

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel verwirft die vom hessischen Minister für Umweltschutz und Reaktorsicherheit, Karlheinz Weimar (geb. 1950; CDU) erteilte vorläufige Teilgenehmigung für die Produktion von Kernreaktor-Brennelementen in der Siemens Brennelementefabrik in Hanau (früher Alpha-Chemie und Metallurgie GmbH ALKEM). Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sind die von Minister Weimar erteilten Genehmigungen als „rechtsfehlerhaft“ anzusehen, weil die Öffentlichkeit nicht informiert worden sei und der „Altbestand“ an Produktionseinrichtungen nicht in das Genehmigungsverfahren mit einbezogen wurde. Damit ist die von zwei Bürgern und dem Main-Kinzig-Kreis eingereichte Klage erfolgreich, nachdem mehrere frühere Versuche von Kernenergiegegnern gescheitert waren, den Betrieb der Brennelementewerke in Hanau auf dem Gerichtsweg zu unterbinden.

In einer am 7. November anberaumten öffentlichen Sondersitzung des Umwelt- und des Rechtsausschusses des Hessischen Landtags betont Weimar, dass er die Teilgenehmigung als Ergebnis früherer Überlegungen auch heute noch für „richtig“ halte. Die Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichts sei in seinen Augen mithin „nicht richtig“, weshalb das Ministerium in Revision gehen und die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten werde.
(KU)

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„Hessischer Verwaltungsgerichtshof legt Hanauer Atomfabrik still, 1. November 1989“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/1570> (Stand: 1.11.2022)
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