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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Verlängerung der Wahlperiode des 1927 gewählten Hessischen Landtags, 13. Mai 1930

Nachdem der Hessische Landtag am 28. März durch eine Verfassungsänderung die Wahlperiode von drei auf vier Jahre verlängert hat, wird durch ein Gesetz auch die Wahldauer des bestehenden, am 13. November 1927 gewählten Landtags auf vier Jahre verlängert : Artikel 1: Das 3. Gesetz über Änderung der Hessischen Verfassung vom 28. März 1930 /Reg.-Bl. S. 49) gilt auch für den gegenwärtigen Landtag.
(OV/JH)

Records
Additional Information
  • Gesetz über die Verlängerung der Wahldauer des IV. Landtags vom 13. Mai 1930. Gedruckt in: Hessisches Regierungsblatt Nr. 8, Darmstadt 1930, S. 65
Recommended Citation
„Verlängerung der Wahlperiode des 1927 gewählten Hessischen Landtags, 13. Mai 1930“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3386> (Stand: 13.8.2024)
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