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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Verordnung über das Tragen von Abzeichen durch Beamte im Volksstaat Hessen, 12. Mai 1923
Das Hessische Gesamtministerium erlässt eine Verordnung, das Verhältnis der Beamten usw. in Hessen zum republikanischen Staat betreffend. Darin wird den Beamten das Tragen von Abzeichen jeder Art mit Ausnahme der Reichs- und Landesfarben und der vom Reich oder einem Land verliehenen Kriegsauszeichnungen im Dienst untersagt.
(OV)
- Additional Information
- Druck: Hessisches Regierungsblatt Nr. 14, 1923, vom 31. Mai 1923
- Recommended Citation
- „Verordnung über das Tragen von Abzeichen durch Beamte im Volksstaat Hessen, 12. Mai 1923“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/2804> (Stand: 13.8.2024)
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