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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Verordnung über das Tragen von Abzeichen durch Beamte im Volksstaat Hessen, 12. Mai 1923
Das Hessische Gesamtministerium erlässt eine Verordnung, das Verhältnis der Beamten usw. in Hessen zum republikanischen Staat betreffend. Darin wird den Beamten das Tragen von Abzeichen jeder Art mit Ausnahme der Reichs- und Landesfarben und der vom Reich oder einem Land verliehenen Kriegsauszeichnungen im Dienst untersagt.
(OV)
- Weiterführende Informationen
- Druck: Hessisches Regierungsblatt Nr. 14, 1923, vom 31. Mai 1923
- Empfohlene Zitierweise
- „Verordnung über das Tragen von Abzeichen durch Beamte im Volksstaat Hessen, 12. Mai 1923“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2804> (Stand: 13.8.2024)
- Ereignisse im April 1923 | Mai 1923 | Juni 1923
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