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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911

Nach langer politischer Auseinandersetzung nimmt der Hessische Landtag das Wahlreformgesetz an, das im Laufe der letzten vier Wahlperioden immer wieder beraten worden war. Mit dem Gesetz wird im Großherzogtum Hessen das „Pluralwahlrecht“ eingeführt.
(OV)

Records
Recommended Citation
„Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3104> (Stand: 13.8.2024)
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