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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911
Nach langer politischer Auseinandersetzung nimmt der Hessische Landtag das Wahlreformgesetz an, das im Laufe der letzten vier Wahlperioden immer wieder beraten worden war. Mit dem Gesetz wird im Großherzogtum Hessen das „Pluralwahlrecht“ eingeführt.
(OV)
- Records
- Schulthess' europäischer Geschichtskalender, 1911, S. 115
- Recommended Citation
- „Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3104> (Stand: 13.8.2024)
