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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911

Nach langer politischer Auseinandersetzung nimmt der Hessische Landtag das Wahlreformgesetz an, das im Laufe der letzten vier Wahlperioden immer wieder beraten worden war. Mit dem Gesetz wird im Großherzogtum Hessen das „Pluralwahlrecht“ eingeführt.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3104> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im April 1911 | Mai 1911 | Juni 1911
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