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Urteil im vielbeachteten Mordfall Weimar in Fulda, 8. Januar 1988

Monika Weimar (heute geschiedene Böttcher, geb. 1958) wird vom Landgericht Fulda wegen Mordes an ihren beiden Töchtern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

In Nippe bei Philippstal meldet Monika Weimar 1986 ihre beiden Kinder als vermisst. Diese hatten laut ihren Angaben im Sandkasten gespielt, während sie zum Einkaufen fuhr, als sie zurück kam, waren sie verschwunden. Beide Töchter werden wenige Tage später auf nahe gelegenen Parkplätzen tot aufgefunden, laut Gutachten wurden sie erstickt oder erwürgt. Als sich die Mutter in Widersprüchen verstrickte und Falsches aussagt, wird sie als Hauptverdächtige festgenommen, woraufhin sie ihren Mann beschuldigt, die gemeinsamen Töchter getötet zu haben. Der Fall und die folgenden Ermittlungen erregen großes mediales Aufsehen. Am 9. Dezember 1986 wird schließlich Anklage wegen zweifachen Mordes gegen Monika Weimar erhoben. Der Prozess vor dem Landesgericht Fulda beginnt im März 1987 und endet nach 44 Verhandlungstagen am 8. Januar 1988 mit einem Urteil zu lebenslänglicher Haft. 1995 wird der „Fall Weimar“ erneut aufgenommen, 1999 wird schließlich das ursprüngliche Urteil erneut bestätigt.1
(OV/NT)


  1. Spiegel Online: Ende eines Justizdramas: Zweifache Kindsmörderin Monika Böttcher ist frei.
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Recommended Citation
„Urteil im vielbeachteten Mordfall Weimar in Fulda, 8. Januar 1988“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/1546> (Stand: 26.11.2022)
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