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Gewerbelizenzierung in Hessen auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung aufgehoben, 10. Januar 1949

Auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung wird die Gewerbelizenzierung in Hessen mit Wirkung zum 10. Januar 1949 aufgehoben. Ausgenommen davon bleiben Angelegenheiten, die die öffentliche Gesundheit, die öffentliche Sicherheit und öffentliche Wohlfahrt berühren, vorausgesetzt, die Normen des Lizenzerwerbs für diese das öffentliche Interesse berührenden Bereiche sind in der geltenden Gesetzgebung ausdrücklich genannt und eindeutig bezeichnet sind. Die zu dieser Anordnung in Widerspruch stehenden Bestimmungen deutscher Gesetze, Verordnungen, Durch- und Ausführungsverordnungen und Erlasse werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie auf Reichs-, Landes- oder niedrigerer politischer Stufe erlassen wurden suspendiert. Faktisch entsteht damit in Hessen eine uneingeschränkte Gewerbefreiheit nach amerikanischem Vorbild, bei der es genügt, eine Postkarte an das zuständige Gewerbeamt zu senden, um seinen Betrieb neu anmelden zu können.1 Die Grundsätze der amerikanischen Militärregierung zur Gewerbefreiheit werden durch den hessischen Ministerpräsidenten am 3. Februar bekanntgegeben.
(KU)


  1. Rolf Messerschmidt, Hessen und die Vertriebenen. Eine Bilanz von 1945 bis zur Gegenwart, hrsg. von der Stiftung Vertriebene in Hessen e. V., Bonn 2012, S. 99.
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„Gewerbelizenzierung in Hessen auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung aufgehoben, 10. Januar 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4518> (Stand: 10.1.2022)
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