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AEG-Telefunken beantragt das gerichtliche Vergleichsverfahren, 9. August 1982

Die Konzernleitung der AEG-Telefunken Aktiengesellschaft meldet beim Amtsgericht in Frankfurt am Main Vergleich an. Damit endet der jahrelange Niedergang des fast 100 Jahre alten Traditionsunternehmens AEG, das bereits 1979 schon einmal vor dem Aus stand, endgültig in der Insolvenz. Ein vorläufiges Sanierungskonzept vom Mai 1982 scheiterte. Allerdings entscheidet ein Bankenkonsortium am heutigen Tag, die Absicht des Vorstands zum Vergleich zu unterstützen und dem Konzern bis Juni 1983 ein Verwalterdarlehen in Höhe von 1,1 Milliarden DM zu gewähren. 700 Millionen Mark sollen sofort zur Verfügung gestellt werden, der Rest nach Zusage einer Bürgschaft durch den Bund.

Im Verlauf des am 31. Oktober eröffneten Vergleichsverfahrens veräußert der Konzern zwischen 1982 und 1984 wesentliche Kernbereiche seines Geschäfts. Der bisher größte Insolvenzfall der Nachkriegszeit macht es erforderlich, weit mehr als 30.000 Forderungen von Gläubigern zu prüfen. Organisatorisch stellt das Vergleichsverfahren das Amtsgericht vor erhebliche Probleme. Eigens für diesen Fall müssen 15 bis 20 neue Mitarbeiter eingestellt werden, darunter zwei Richter, Angehörige des höheren (Rechtspfleger) und mittleren Dienstes, Schreibkräfte und Wachtmeister. Die als zuständige Vergleichsrichterin bestellte Amtsrichterin Marion Peppler leitet eine speziell eingerichtete Sonderabteilung.
(KU)

Records
Recommended Citation
„AEG-Telefunken beantragt das gerichtliche Vergleichsverfahren, 9. August 1982“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/2782> (Stand: 9.8.2020)
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