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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Evangelische Synode beschließt Hanauer Kirchen-Union, 1. Juni 1818

Ähnlich wie schon 1817 in Idstein für das Herzogtum Nassau kommt es im Jahr 1818 auch in Hanau zu einer evangelischen Kirchenunion der lutherischen und reformierten Gemeinden des ehemaligen Fürstentums Hanau. Die Vertreter der beiden Konsistorien unter Vorsitz des Hof- und Konsistorialrates Wilhelm Martin Reinhard Iber (1781–1851) beschließen in der Provinzialsynode am 1. Juni 1818 die Vereinigung zur „evangelisch-christlichen Kirche“, die sich im Grundsatz am nassauischen Vorbild orientierte. Am 4. Juli 1818 genehmigte Kurfürst Wilhelm I. von Hessen (1802–1875) mit einer landesherrlichen Verordnung die Synodalbeschlüsse.

Die Hanauer Kirchenunion war vor allem ein pragmatisch-administrativer Zusammenschluss, bei dem Lehr- und Bekenntnisfragen zunächst ausgeklammert wurden. Da man sich nicht auf einen einheitlichen Katechismus einigen konnte, wurden der Luther-Katechismus und der Heidelberger Katechismus in ein Buch zusammengebunden, weshalb auch der Name „Buchbinder-Union“ entstand.

Als Folge dieser Union wurden die bis dahin oftmals konfessionellen Namenszusätze der Kirchengebäude geändert. So erhielt z.B. die lutherische Kirche in Hanau die Bezeichnung „Johanneskirche“ nach dem Kurfürsten Johann Georg II. von Sachsen (1613–1680), der 1658 deren Grundstein gelegt hatte. Einige der lutherischen Kirchen der ehemaligen Grafschaft Hanau, die unter den Grafen Philipp Reinhard (1664–1712) und Johann Reinhard III. (1712–1736) erbaut worden waren, wurden in „Reinhardskirche“ umbenannt.
(UH)

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„Evangelische Synode beschließt Hanauer Kirchen-Union, 1. Juni 1818“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/7217> (Stand: 26.11.2025)
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