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Verabschiedung des Hessischen Hochschulgesetzes im Landtag, 5. Mai 1970

Der Hessische Landtag in Wiesbaden verabschiedet in der Nacht auf Mittwoch, den 6. Mai, mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion und gegen das Veto der Unionsfraktion und der Liberalen zwei revidierte Gesetze zur Reform der hessischen Hochschulen.

Das Gesetz hat eine konsequente Reform zum Inhalt und umfasst unter anderem die Einführung einer Präsidialverfassung, die Neuordnung des Berufungs-, Prüfungs- und Habilitationswesens, die Änderung der Institutsstruktur (Substituierung der Fakultäten durch Fachbereiche), die Ablösung des bisherigen Disziplinarrechts durch ein studentisches Ordnungsrecht und die gleichgewichtete Vertretung von Studierendenschaft, Hochschullehrern und Assistenten in allen wichtigen Universitätsgremien.

1967 waren zunächst von studentischer Seite Forderungen nach einer umfassenden Novellierung des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Hochschulgesetzes von 1966 laut geworden. Das am 16. Mai 1966 verabschiedete Hochschulgesetz schuf erstmals einheitliche Rechtsgrundlagen für alle vier hessischen Hochschulen, stieß aber bei Studierenden und Hochschullehrern auf Ablehnung.
(KU)

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„Verabschiedung des Hessischen Hochschulgesetzes im Landtag, 5. Mai 1970“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4375> (Stand: 5.5.2022)
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