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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Bildung einer Bannmeile um den Hessischen Landtag nicht möglich, 19. Januar 1950

Dem hessischen Kabinett wird ein juristisches Gutachten vorgelegt, nach dem es aufgrund der hessischen Verfassung nicht möglich ist, eine Bannmeile um den Sitz des Hessischen Landtags zu bilden. Damit wird eine entsprechende Erwägung hinfällig, die der Landtag getroffen hatte, nachdem am 14. Dezember 1949 Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) im Zuge einer Demonstration in den Landtag eingedrungen waren.
(OV)

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„Bildung einer Bannmeile um den Hessischen Landtag nicht möglich, 19. Januar 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3531> (Stand: 19.1.2025)
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