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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Bildung einer Bannmeile um den Hessischen Landtag nicht möglich, 19. Januar 1950

Dem hessischen Kabinett wird ein juristisches Gutachten vorgelegt, nach dem es aufgrund der hessischen Verfassung nicht möglich ist, eine Bannmeile um den Sitz des Hessischen Landtags zu bilden. Damit wird eine entsprechende Erwägung hinfällig, die der Landtag getroffen hatte, nachdem am 14. Dezember 1949 Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) im Zuge einer Demonstration in den Landtag eingedrungen waren.
(OV)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Bildung einer Bannmeile um den Hessischen Landtag nicht möglich, 19. Januar 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3531> (Stand: 19.1.2025)
Ereignisse im Dezember 1949 | Januar 1950 | Februar 1950
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