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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Eingemeindung der Stadt Bockenheim, 1. April 1895
Das seit Jahren schwebende Verfahren betreffend die Eingemeindung der Stadt Bockenheim in den Stadtbezirk Frankfurt am Main und der damit verbundenen Austritt aus dem Landkreis Frankfurt ist beendet. Das entsprechende Gesetz kann zum 1. April 1895 in Kraft treten. Zum Stichtag werden die städtischen Behörden Bockenheims aufgelöst und die Beamten vom Magistrat der Stadt Frankfurt übernommen. Das Königliche Amtsgericht in Bockenheim wird mit dem Amtsgericht in Frankfurt vereinigt, in Bockenheim befindet sich nun nur noch eine Abteilung für Grundbuchsachen sowie eine Abteilung für Zivilsachen unter der Bezeichnung „Amtsgericht Frankfurt a.M., Abteilung Bockenheim“.
(Str)
- Records
- Klein, Die Zeitungsberichte des Regierungspräsidenten in Wiesbaden an seine Majestät 1867–1918. Zweiter Teil: 1891–1918, Darmstadt u. a. 1996, S. 665, 673
- Recommended Citation
- „Eingemeindung der Stadt Bockenheim, 1. April 1895“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/7404> (Stand: 1.4.2025)
