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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Eingemeindung der Stadt Bockenheim, 1. April 1895

Das seit Jahren schwebende Verfahren betreffend die Eingemeindung der Stadt Bockenheim in den Stadtbezirk Frankfurt am Main und der damit verbundenen Austritt aus dem Landkreis Frankfurt ist beendet. Das entsprechende Gesetz kann zum 1. April 1895 in Kraft treten. Zum Stichtag werden die städtischen Behörden Bockenheims aufgelöst und die Beamten vom Magistrat der Stadt Frankfurt übernommen. Das Königliche Amtsgericht in Bockenheim wird mit dem Amtsgericht in Frankfurt vereinigt, in Bockenheim befindet sich nun nur noch eine Abteilung für Grundbuchsachen sowie eine Abteilung für Zivilsachen unter der Bezeichnung „Amtsgericht Frankfurt a.M., Abteilung Bockenheim“.
(Str)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Eingemeindung der Stadt Bockenheim, 1. April 1895“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7404> (Stand: 1.4.2025)
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