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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Statuten des Sophienheims im Fürstentum Waldeck-Pyrmont, 12. Juni 1888
Im Fürstlich-Waldeckischen Regierungsblatt Nr. 14 vom 12. Juni 1888 werden die Statuten des neuen Diakonissenhauses Sophienheim veröffentlich. Neben allen rechtlichen Fragen werden auch die Aspekte des Zusammenlebens, der Arbeit und Entlohnung, der Gemeinschaftspflege erörtert. Die Statuten orientieren sich an denen des Diakonissenhauses in Kaiserswerth. Als Kleidung der Arolser Diakonissen werden graue und schwarze Kleider mit einer Haube und einer am Hals zu tragenden Schleife festgelegt. Später übernehmen die Schwestern die Kaiserswerther Tracht (Kleider aus blauem Tupfenstoff).
(RKr)
- Records
- Veröffentlichung des Waldeckschen Geschichtsvereins zum Diakonissenhaus, S. 26-29
- Rainer Hering (Hrsg.), Kurhessen und Waldeck im 19. Jahrhundert, Kassel 2006
- Oswald Beuthert, Das Waldecksche Diakonissenhaus Sophienheim – WDS – Bad Arolsen. Von den Anfängen bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts, Bad Arolsen 2019
- Additional Information
- Deutsche Digitale Bibliothek: Fürstlich-Waldeckisches Regierungsblatt 78 (1888), Nr. 14, 12.6.1888, S. 61
- Recommended Citation
- „Statuten des Sophienheims im Fürstentum Waldeck-Pyrmont, 12. Juni 1888“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6742> (Stand: 12.6.2025)
