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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Statuten des Sophienheims im Fürstentum Waldeck-Pyrmont, 12. Juni 1888

Im Fürstlich-Waldeckischen Regierungsblatt Nr. 14 vom 12. Juni 1888 werden die Statuten des neuen Diakonissenhauses Sophienheim veröffentlich. Neben allen rechtlichen Fragen werden auch die Aspekte des Zusammenlebens, der Arbeit und Entlohnung, der Gemeinschaftspflege erörtert. Die Statuten orientieren sich an denen des Diakonissenhauses in Kaiserswerth. Als Kleidung der Arolser Diakonissen werden graue und schwarze Kleider mit einer Haube und einer am Hals zu tragenden Schleife festgelegt. Später übernehmen die Schwestern die Kaiserswerther Tracht (Kleider aus blauem Tupfenstoff).
(RKr)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Statuten des Sophienheims im Fürstentum Waldeck-Pyrmont, 12. Juni 1888“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6742> (Stand: 12.6.2025)
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