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Hessisches Innenministerium empfiehlt die Nichtaufführung eines Veit Harlan-Filmes, 2. März 1951

Das Hessische Innenministerium richtet ein Schreiben an den Landesverband hessischer Filmtheaterbesitzer und äußert darin seinen Wunsch, dass diese von der Aufführung des neuen Veit-Harlan-Films „Die Geliebte“ Abstand nehmen. Anlass für dieses Schreiben ist der Boykott des Filmes durch einen Frankfurter Filmtheaterbesitzer, dessen Verhalten von der Regierung als vorbildlich ansieht. Gustav Zimmermann, geschäftsführender Direktor des Landesverbands, verneint, dass ein solcher Boykott in Frankfurt stattgefunden habe, sondern es sei vielmehr zunächst darauf verzichtet worden, den Film zu zeigen. Zudem hält er einen solche Ächtung des Filmes aus rechtlichen Gründen für schwierig.
(MB)

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„Hessisches Innenministerium empfiehlt die Nichtaufführung eines Veit Harlan-Filmes, 2. März 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/3719> (Stand: 2.3.2022)
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