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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Festlegung einer Schultauglichkeitsprüfung in Preußen, 2. Januar 1878
Die preußische Kultusbehörde in Kassel legt fest, dass Kinder vor dem Schulbesuch untersucht werden müssen. Für alle Kinder, die bis zum 1. Juli des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, gilt grundsätzlich die Schulpflicht. Das Schuljahr beginnt immer nach Ostern. Ein einheitlicher Test hilft, die Schurreife festzustellen.
(RKr)
- Records
- Wilhelm Quehl, Verordnungen betreffend das Volksschulwesen im Regierungsbezirk Kassel, Leipzig 1910, S. 382
- Recommended Citation
- „Festlegung einer Schultauglichkeitsprüfung in Preußen, 2. Januar 1878“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6638> (Stand: 13.8.2024)
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