Regesten der Landgrafen von Hessen
1309 November 22
König Heinrich bestätigt die Verpfändung des Zolls in Boppard an Graf Eberhard von Katzenelnbogen
Regest-Nr. 16027
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 367. Stückbeschreibung: Moderbeschädigt und aufgezogen (lt. Findbuch). Siegel: Das ursprünglich an roten Seidenfäden anhängende Siegel fehlt. Drucke: Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 122. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium XIV, fol. 15v; Regesta Imperii 6, S. 272; Lüdicke, Königsurkunden, Nr. 1269 mit falschem Datum Dezember 23; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 183 Nr. 498. - Regest
- Offenburg. - König Heinrich bekundet, daß von seinen Vorgängern König Rudolf und dessen Sohn Albrecht, dem Grafen Eberhard von Katzenelnbogen, den sie wegen seiner hervorragenden und beständigen Treue und Anhänglichkeit mit Ehren und Würden ausgezeichnet haben, der Zoll zu Boppard verpfändet worden ist. Er bestätigt und erneuert infogledessen diese Verpfändung und gebietet unter Androhung seiner königlichen Ungnade, den Grafen an diesem Zoll nicht zu hindern.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
D. in Offenburg decimo kalendis decembris, indictione octava, 1309, regni vero nostri anno primo.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16027 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16027> (Stand: 26.04.2024)