Regesten der Landgrafen von Hessen
1557 März 8
König Ferdinand erlaubt den hessischen Untertanen, ihre Wolle auch im Ausland zu verkaufen
Regest-Nr. 12979
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 105 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 17, Nr. 47〉. Stückbeschreibung: Membran zum Teil beschädigt, die Schrift großenteils verblaßt, aber noch ziemlich lesbar (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel liegt gut erhalten bei (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 1, S. 138. - Regest
- König Ferdinand erklärt, daß das wegen Ausführung von Wolle aus dem Reich in fremde Lande auf dem Reichstag zu Augsburg 1555 publizierte und auf dem zu Regensburg 1557 erneuerte Generalmandat nicht gegen die Untertanen Landgraf Philipps gerichtet ist. Denselben steht es weiterhin frei, ihre Wolle nach Burgund oder in die Niederlande auszuführen.
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Wortlaut der Datierung
den achten tag Martii (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Augsburg (Rgbz. Schwaben/Bayern), Reichstag · Regensburg (Rgbz. Oberpfalz/Bayern), Reichstag · Burgund · Niederlande
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Sachbegriffe
Wolle, Ausführen von · Erblande, kaiserliche · Privilegien, für Wollhandel · Handel, einschränken von · Könige
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12979 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12979> (Stand: 26.04.2024)