Regesten der Landgrafen von Hessen
1441 Juli 21
Erzbischof Dietrich von Köln erlaubt Johann Boeße von Waldeck, eine Korngülte auszulösen
Regest-Nr. 12657
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1352 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 70, Nr. 2〉. Stückbeschreibung: Membran gut erhalten, die Schrift nahezu völlig verblaßt (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel fehlt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 308. - Regest
- Erzbischof Dietrich von Köln bewilligt Johann Boeße von Waldeck von Johann von Schöneck eine Korngülte über 31 Malter Bopparder Maßes, die jährlich auf Andreas in Rhens fallen, mit 300 Rheinischen Gulden zu lösen. Auf diese Korngülte schlägt der Erzbischof noch 10 Gulden auf, fällig in Bonn. Johann Boeße kann diese Gülte für 400 Gulden auslösen lassen wann immer er will, er muß diesen Wunsch aber ein Vierteljahr vorher ankündigen. Sobald die Lösung geschehen ist muß Boeße das Geld wieder anlegen und vom Erzbischof zu Lehen nehmen.
Siegel des Erzbischofs. -
Wortlaut der Datierung
Anno 1441 auf Sanct Marien Magdalenen Abend der heiligen Jungfrauen (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Köln, Erzbischöfe · Waldeck · Rhens (Lkr. Mayen-Koblenz/Rheinland-Pfalz), Gülte · Bonn · Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Maß
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Währungen, Rheinische Gulden · Korngülten · Gülten, jährliche · Lehen, Auftragen als · Pfänder, Einlösungsrecht an · Maße, Bopparder
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 4
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12657 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12657> (Stand: 19.05.2024)