Regesten der Landgrafen von Hessen
1497 Juli 28
Wilhelm III. verkauft eine Gülte in Grünberg an Kaspar von Berlepsch
Regest-Nr. 6314
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 85, Bl. 65v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 705 Nr. 1869; Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 361. Literatur: Glaser, Geschichte der Stadt Grünberg Nachdr.. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] verkauft seinem Amtmann zu Nidda und Rat Ritter Kaspar von Berlepsch eine Gülte von 100 fl. aus den Erbgülten, die dem Landgrafen jährlich auf das Rathaus zu Grünberg fällig sind und ihm von Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde daselbst Januar 13 jährlich entrichtet werden. Der Landgraf weist diese an, Kaspar von Berlepsch, der dem Landgrafen für diese Gülte 2000 fl. gegeben hat, jährlich zum genannten Termin diese Gülte zu entrichten, wozu sich Bürgermeister und Rat durch die gegenwärtige Urkunde verpflichten. Wird die Gülte nicht fristgerecht gezahlt, können sich die Käufer an Leib und Gütern der Bürger der genannten Stadt Grünberg in allen Schlössern, Städten, Dörfern, zu Lande und zu Wasser, schadlos halten. Der Landgraf behält sich den Rückkauf mit vierteljährlicher Kündigung zu Januar 13 jeden Jahres vor und verspricht Bürgermeister, Rat und Gemeinde, ihnen alle etwa hieraus erwachsenden Schäden zu ersetzen.
Siegel des Ausstellers und der Stadt.
Am fritag nach Jacobi apostoli a. etc. 97. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Grünberg, Bürgermeister · Grünberg, Rat · Nidda, Amtmann · Grünberg, Rathaus
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Sachbegriffe
Amtmänner · Gülten · Verkäufe · Erbgülten · Rathäuser · Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Zahltermine · Bürger · Selbstschuldner · Kündigungsfristen · Wiederkaufsrechte · Schadlosbriefe · Schadlosbriefe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6314 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6314> (Stand: 04.05.2024)