Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1552 August 6

Auszug aus dem Passauer Vertrag, die Mitgift der württembergischen Töchter betreffend

Regest-Nr. 16325

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4813 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 48, Nr. 90⟩, gleichzeitig, beglaubigt durch Friedrich Hoepelmann, kaiserlicher Notar.
Regest
Auszug aus dem Passauer Vertrag zwischen König Ferdinand und Herzog Christoph von Württemberg:
Der Herzog verlangte für den Fall, daß der Mannesstamm der von Württemberg ausstürbe, eine Aussteuer für jedes Fräulein von Württemberg in Höhe von 100000 Gulden. Dies wurde von Ferdinand mit Hinweis auf den fürstlichen Stand und der Anzahl der Fräulein zurückgewiesen. Man einigt sich schließlich darauf, daß im Fall des Aussterbens des männlichen Stammes jede unverheiratete und unausgesteuerte Tochter des Herzogs vom Erzherzog von Österreich ausgesteuert werden soll und dafür einen Erbverzicht leistet. Dabei berechnet sich die Summe pro Mitgift nach der Anzahl der noch auszusteuernden Mädchen. Sind es drei oder weniger soll jede 60000 fl. erhalten, sind es mehr als drei bekommt jede 40000 als Heiratsgut und Heimsteuer.

Wortlaut der Datierung

am 6. Augusti Ao 1552.

Nachweise

Aussteller

Ferdinand I., Kaiser · Württemberg, Herzöge, Christoph

Empfänger

Ferdinand I., Kaiser · Württemberg, Herzöge, Christoph

Weitere Personen

Hoepelmann, Friedrich

Weitere Orte

Österreich

Sachbegriffe

Erzherzöge · Mitgift · Erbe, Verzicht auf · Verträge · Passauer Vertrag · Notare · Töchter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16325 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16325> (Stand: 29.04.2024)