Regesten der Landgrafen von Hessen
(1432 Juni 12)
Henne von Löwenstein schwört Urfehde
Regest-Nr. 2403
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Fehde- und Sühnebriefe. Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 80, Bl. 41; Stadtarchiv Frankfurt, Reichssachen I, Nr. 3577, 2. Papier. Beglaubigt durch Bürgermeister, Schöffen und dem Rat der Stadt Kassel 1437 Mai 26. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 158 Nr. 272; Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 147 Nr. 331. - Regest
- Henne von Löwenstein bekennt, schwer gegen den Landgrafen [Ludwig I.] gefehlt zu haben, so daß er Treu und Glauben bei ihm verloren hat. Er schwört Urfehde und gelobt bei jedem Verstoß dagegen, sich auf Mahnung gefänglich in der Burg Kassel zu stellen und dort zu bleiben, bis er entlassen wird. Darüber hinaus wird er, um wieder in Glaube und Gnade des Landgrafen zu gelangen, sich lebenslänglich 8 Tage vor oder nach Pfingsten im Schloß zu Kassel einfinden und sich dort als Gefangener aufhalten, bis er entlassen wird.
Siegel des Ausstellers und des Marschalls Johann Meisenbug, Ritters.
D. feria quinta infra octavas Pentecostes 1432. - Nachweise
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Weitere Personen
Löwenstein, Henne von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Meisenbug, Johann [I.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Urfehden · Gefangene · Ritter · Burgen · Friedensbedingungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2403 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2403> (Stand: 30.04.2024)