Regesten der Grafen von Ziegenhain
Verleihung eines Erbburglehens auf Burg Stornfels an Heinrich von Bredeln
Regest-Nr. 1002
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Burkhards, Nr. 56/2. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel fehlt. - Regest
- Der Edelknecht Heinrich von Bredeln bekundet, dass Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Ciginhaine) ihm einen Zins von 10 Pfund Heller als rechtes Erbburglehen auf ihre Burg zu Stornfels verliehen. Der Zins soll jährlich auf Walpurgis aus der Bede zu Burkhards (Burghartes) entrichtet werden. Graf Gottfried oder seine Erben können den Zins jederzeit gegen Zahlung von 100 Gulden wieder lösen, die dann in ein anderes Gut gleichwertig angelegt werden sollen. Siegler: der Aussteller. Dryczenhundert iar in dem dri und funzigisten iare an deme mantage nach dem achtzende.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Edelknechte · Erbburglehen, Verleihung von · Lehnsherren, Grafen als · Bede
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1002 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1002> (Stand: 04.05.2024)