Regesten der Landgrafen von Hessen
1471 Mai 5
Schadlosbrief für Marburg für eine verkaufte Gülte
Regest-Nr. 9661
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, X/1 Depositum der Stadt Marburg. Pergament, ursprüngliche anhängendes Siegel fehlt. Regesten: Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1, S. 175 Nr. 126; Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 48 f. Nr. 79 Anm. 1. - Regest
- 1471 Mai 5 (sontag iubilate) stellt Landgraf Heinrich Bürgermeister, Rat, Bürgen, ganze Gemeinde und den Einwohnern der Stadt Marburg wegen der 200 Gulden Hauptgeldes und jährlich an die Augustiner [zu Alsfeld] zu zahlenden 12 Gulden einen Schadlosbrief aus. Für die Zahlung setzt er seine von der Stadt ihm jährlich auf dem Rathaus zu entrichtende Erbgült ein. Sollte diese nicht ausreichen, so hat sein jeweiliger Ungelderheber (ungelter) zu Marburg den Restbetrag aus dem einkommenden Ungeld an die Stadt zu geben
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Marburg, Bürgermeister · Alsfeld, Augustinereremitenkloster zum Erlöser
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Bürgen · Gemeinden, ganze · Hauptgelder · Gülten, Verkauf von · Verkäufe · Schadlosbriefe · Rathäuser · Erbgülten · Ungelderheber · Steuereintreiber · Ungeld · Steuern
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Eckhardt, Klosterarchive 7
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9661 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9661> (Stand: 19.05.2024)